Elektronische Patientenakte

Ärzte und Therapeuten geben eigene Daten nur ungern in die ePA

Eine nicht repräsentative Umfrage der Psychotherapeuten bringt tiefes Misstrauen von Ärzten und Therapeuten zutage, wenn sie als Patient die ePA nutzen sollen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Die elektronische Patientenakte könnte ein wahrer Datenschatz zum jeweiligen Inhaber werden. Nicht jedem Patienten gefällt das.

Die elektronische Patientenakte könnte ein wahrer Datenschatz zum jeweiligen Inhaber werden. Nicht jedem Patienten gefällt das.

© Maksim Kabakou / stock.adobe.com

Bonn. Ärzte und Psychotherapeuten haben mitunter auch Vorbehalte gegen die elektronische Patientenakte (ePA), die sie auf Verlangen von Patienten ab Juli befüllen müssen – und zwar dann, wenn sie selbst der Patient sind. Das legt zumindest eine jetzt veröffentlichte, gemeinsam mit dem Psychologen Dr. Uwe Kleinemas, Evaluationsforscher an der Universität Bonn, durchgeführte Umfrage des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks (DPNW) dar. Insgesamt 642 DPNW-Mitglieder und -Patienten sowie auch Studenten haben sich an der nicht repräsentativen Umfrage beteiligt.

74 Prozent stimmen der Aussage zu, bei der ePA handle es sich um Verschwendung von Versichertengeldern. Mit 71 Prozent auf die größte Ablehnung stieß dabei, dass Diagnosen zentral in der ePA gespeichert und durch alle Behandler einzusehen seien. Auch Professor Ulrich Kelber, seines Zeichens Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hatte die zunächst bis 2022 abgespeckte Version der Zugriffsrechte moniert. Bis dato kann jeder Arzt, der vom Patienten die Berechtigung erhält, die Akte einzusehen, alle Einträge sehen.

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80 Prozent der Teilnehmer gaben an, Angst davor zu haben, dass ihre Krankendaten von Hackern gestohlen werden könnten, und 72 Prozent gaben an, sich nicht sicher zu fühlen, wenn die Krankheitsdaten zentral elektronisch gespeichert würden. Weitere 71 Prozent berichteten, die bisherige Speicherung der Krankendaten in den Arztpraxen als ausreichend zu empfinden. Zudem bekundeten jeweils rund 70 Prozent die Sorge, Benachteiligung bei potenziellen Arbeitgebern durch die elektronische Speicherung bei Betriebsärzten zu erfahren oder ihren Ärzten und Psychotherapeuten bei elektronischer Speicherung weniger anzuvertrauen.

Wenig Bedenken gegen Angaben zu lebensbedrohlichen Erkrankungen

Am geringsten fallen die Widerstände bei den Befragten aus, wenn in der ePA Angaben zu lebensbedrohlichen Erkrankungen des betreffenden Patienten gemacht werden sollen. Stark abgelehnt wird die Speicherung von Daten zur sexuellen Orientierung und allgemeinen Sexualität sowie zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Auch die Speicherung psychotherapeutischer und psychiatrischer Befunde, wie zum Beispiel Diagnosen oder der Dauer und Art der Behandlung, in der ePa wird stark abgelehnt. Selbst die Speicherung des elektronischen Medikamentenplanes stößt bei zwei Dritteln der Befragten auf Ablehnung. Mit 54 Prozent wünscht auch mehr als die Hälfte keine Einsicht für Notärzte in Notfallsituationen.

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