Ärzte verteidigen den Datenschutz

NEU-ISENBURG (ger). Vor der Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes ist die Kritik an Online-Durchsuchungen von Arztcomputern, die in Zukunft möglich sein werden, nochmals verschärft worden.

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Die Bundesärztekammer hat gestern erneut gefordert, dass bei einem Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) die Beteiligung für Ärzte freiwillig bleiben müsse. Mit einer solchen Erweiterung der eGK würden unter anderem ein Online-Abgleich der Stammdaten der Versicherten über die Karte möglich.

Die Bedenken der Bundesärztekammer richten sich nicht nur gegen Probleme in den Praxisabläufen, die bei der Karte noch nicht ausgereift sind (wir berichteten). Auch die Datenschutzproblematik wird von der BÄK immer wieder angeführt und das BKA-Gesetz wurde deswegen harsch kritisiert.

Bei der Ablehnung des Gesetzes, das jetzt noch vor Jahresende verabschiedet werden soll, sind sich die Ärzte weitgehend einig. In der Beurteilung der Folgen gibt es aber Differenzen. "Eine Blockadehaltung von Ärzten gegen die eGK und eine Online-Vernetzung kann man jetzt nicht mehr einfach als irrational abtun", sagt etwa Arzt und Telemedizin-Experte Dr. Achim Jäckel - mit möglichen Rückwirkungen auf das Projekt.

Arzt und Rechtsanwalt Professor Christian Dierks aus Berlin glaubt trotz aller Kritik an dem Gesetz, dass die Entwicklung bei der Telemedizin weitergehen wird: "Ich bin weiterhin überzeugt, dass im gesamten Bereich der Gesundheitstelematik erhebliche Entwicklungspotenziale liegen - zum Vorteil der Patienten und der Ärzte", sagte Dierks im Interview mit der "Ärzte Zeitung". Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil zur Online-Durchsuchung ein starkes Gegengewicht zu erweiterten Überwachungsmöglichkeiten geschaffen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Terrorabwehr als Innovationshürde

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