Ärzte wegen Rabatten auf Groupon abgemahnt

NEU-ISENBURG (pei). Die Wettbewerbszentrale hat Ärzte und Zahnärzte abgemahnt, die auf der Gutscheinplattform Groupon Rabatte von bis zu 70 Prozent anbieten.

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Die Offerten betreffen Zahnreinigungen, Schönheits- oder Lasik-Op. Beobachtet würden diese Aktionen seit Ende 2010. Dieses Jahr seien bereits etwa 35 Ärzte und Zahnärzte auf der Plattform aktiv.

Zuvor sei berufsrechtswidrige Rabattwerbung von Ärzten nur in Einzelfällen vorgekommen.

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Kommentare
Jan Willkomm 07.09.201114:38 Uhr

Abmahnungen wohl unberechtigt.

In letzter Zeit sind einige neue Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht worden, die Gewinnspiele bei Zahnärzten und die Beteiligung an Preisportalen gestatten. Vor diesem Hintergrund halte ich die Abmahnungen der Wettbewerbszentrale für unrichtig.

Weitere Infos: http://blog.lex-medicorum.de/2011/09/06/groupon-gutscheine/

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