Arbeitgeber haftet, wenn Minijob-Grenze überschritten wird

MAINZ (mwo). Ärzte, die Minijobber beschäftigen, müssen darauf achten, den Rahmen von monatlich 400 Euro nicht dauerhaft zu überschreiten.

Veröffentlicht:

Muss der Arbeitnehmer rückwirkend sozialversicherungspflichtig angemeldet werden, haftet vorrangig der Arbeitgeber für die nun höheren Abgaben, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied. Arbeitnehmer, die um die Konsequenzen wissen, müssen sich danach aber gegebenenfalls beteiligen.

Im Streitfall zahlte der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin monatlich 399,98 Euro aus; überschüssige Arbeitsstunden wurden auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Nachdem sich dort in sechs Monaten 182 Stunden angesammelt hatten, meldete das Unternehmen die Arbeiterin rückwirkend als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin an.

Arbeiterin trägt Mitschuld

Von dem noch ausstehenden Lohn behielt das Unternehmen 1382 Euro für Steuern und Eigenanteil an den Sozialabgaben ein. Mit ihrer Klage verlangte die Mitarbeiterin, auch dieses Geld noch auszuzahlen.

Das LAG gab ihr im Grundsatz recht: Die abgeführten Beiträge seien ein "Vermögensschaden", für den der Arbeitgeber hafte. Im konkreten Fall allerdings trage die Arbeiterin eine hälftige Mitschuld.

Denn sie habe sehr wohl um die Folgen gewusst, wenn sie die 400 Euro immer wieder überschreitet.

Az.: 6 Sa 608/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an