Knochenbank

Arzt darf als Chef nicht outsourcen

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Gewinnung und Bearbeitung menschlichen Gewebes bedarf grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis. Die für Ärzte geltende Ausnahme ist eng auszulegen; insbesondere verträgt sie sich nicht mit der Auslagerung von Teiltätigkeiten. So entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

Der Kläger ist Chefarzt für Orthopädische Chirurgie in einer Klinik in Bayern. Er leitete dort eine Knochenbank, in der bei Op anfallende Oberschenkelknochenköpfe als Spendermaterial zur Verwendung an anderen Patienten aufbereitet wurden.

Teile der dazu nötigen Labortests sowie die Keimüberprüfung fanden in externen Einrichtungen statt. Nach Rückfragen der Aufsichtsbehörde meldete der Arzt den Betrieb einer von ihm persönlich verantworteten Knochenbank an. Eine Genehmigung benötige er als Arzt hierfür nicht.

Das Land untersagte jedoch den Betrieb der Knochenbank wegen der ausgelagerten Teiltätigkeiten. Dem ist das BVG nun gefolgt. Das gesetzliche „Ärzteprivileg“ für die Bearbeitung menschlichen Gewebes sei eng gefasst.

„Es setzt voraus, dass der Arzt alle für die Anwendung des Gewebes bei seinen Patienten erforderlichen, an sich erlaubnispflichtigen Tätigkeiten fachlich verantwortet.“ Damit jedoch sei die Vergabe bestimmter Leistungen an externe Labore unvereinbar. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 5.17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen