Fahrlässige Tötung

Arzt nach Tod einer 12-Jährigen zu Haftstrafe verurteilt

Vor sechs Jahren starb ein Mädchen in einem Krankenhaus im Kreis Lippe. Nun soll der behandelnde Mediziner für zwei Jahre ins Gefängnis. Der Mann hatte eine falsche Infusionslösung verabreicht.

Veröffentlicht:

Detmold. Sechs Jahre nach dem Tod einer 12-Jährigen in einem Krankenhaus im Kreis Lippe hat das Amtsgericht Detmold einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Mediziner soll für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Wegen der langen Verfahrensdauer werden dem Arzt vier Monate der Haft erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine ebenfalls angeklagte Krankenschwester wurde freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arzt gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hatte. Zwar konnte die Todesursache auch durch mehrere Gutachter, darunter ein Rechtsmediziner, nicht abschließend geklärt werden.

Lesen sie auch

Nach Überzeugung eines Experten für Kinderheilkunde hatte der 52-Jährige aber nach einem mehrtägigen Magen-Darminfekt eine falsche Infusionslösung verabreicht. Außerdem hätte er das Kind in der Nacht besser überwachen lassen müssen. Die Mutter hatte in der Nacht erfolglos mehrmals Alarm geschlagen.

Die Eltern hatten das Kind an einem Abend im Dezember 2019 nach einem mehrtägigen Magen-Darm-Infekt mit Fieber mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus bringen lassen. Am Morgen kam das Mädchen auf die Intensivstation und wurde dort noch über eine Stunde lang reanimiert – am Ende erfolglos. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

© Getty Images

STIKO-Empfehlungen

Kommission fordert Grippeimpfung auch für gesunde Kinder

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Junge Frau spricht mit einer Freundin im Bus

© Getty Images

Update

Impflücken bei Chronikern

Chronisch krank? Grippeimpfung kann Leben retten

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

© Viatris-Gruppe Deutschland

Update

Neue Podcast-Folgen

Grippeschutz in der Praxis – Jetzt reinhören!

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Abb. 1: Patienten mit DMD profitierten von einer über 24-wöchigen Vamorolon-Therapie im Vergleich zu einer Therapie mit Prednison in Bezug auf das Längenwachstum

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [14]

Duchenne-Muskeldystrophie (DMD)

Erstes dissoziatives Kortikosteroid zugelassen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Santhera (Germany) GmbH, München
Abb. 1: CFTR-Funktion und klinischer Phänotyp: Die klinischen Symptome der Mukoviszidose nehmen mit Zunahme der CFTR-Funktion ab.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [12]

Mukoviszidose

Biomarker der CFTR-Funktion korrelieren mit klinischen Endpunkten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: Was bringen Digitoxin und Vericiguat?

US-Analyse

Was Bewegung bei diesen sieben Krebsarten bringt

Lesetipps
Der Arzt bereitet die epidurale Injektion vor.

© karrastock / stock.adobe.com

Kontroverse um epidurale Injektionen

Spritzen an der Wirbelsäule: Welche Empfehlungen jetzt für die Praxis gelten