Medikationsplan

Arztpraxen benötigen Barcode-Leser

Der Medikationsplan nimmt Form an: KBV, BÄK und Apotheker haben sich darauf geeinigt, wie der Medikationsplan aussehen und was er alles enthalten soll. Ärzte sollen ihn elektronisch erstellen und aktualisieren können.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Ohne PC geht es auch beim Medikationsplan auf Papier nicht.

Ohne PC geht es auch beim Medikationsplan auf Papier nicht.

© Stillfx / fotolia.com

BERLIN. Zur Standard-Ausstattung vieler Arztpraxen werden voraussichtlich bald auch Barcode-Leser gehören. Mit ihnen können am Empfang ab Oktober Medikationspläne von Patienten eingelesen werden, die diese auf Papier in der Praxis vorlegen.

Auf den Plänen wird auch ein zweidimensionaler Barcode aufgedruckt sein, der alle Informationen des Plans enthält: die verordneten Medikamente, die der Patient gerade einnehmen soll mit Wirkstoff- und Handelsname, Darreichungsform, Anwendungshinweisen und mit dem Grund für die Einnahme.

Die Notwendigkeit des Barcodelesers ergibt sich aus der am Donnerstag veröffentlichten veröffentlichten technischen Spezifikation eines bundesweiten Medikationsplans, auf die sich die beteiligten Körperschaften und Verbände geeinigt haben: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und Bundesärztekammer (BÄK) in Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) und HL7 Deutschland.

Ärzte sehen sofort, was Kollegen geändert haben

Checkliste Medikationsplan

Folgende Komponenten brauchen Arztpraxen ab Oktober für den Umgang mit Medikationsplan:

einen Computer mit Praxissoftware, die in der Lage ist, einen Medikationsplan zu verwalten,

einen Drucker, der den Plan elektronisch lesbar mit Barcode ausdrucken kann,

eine Arzneimitteldatenbank, die mögliche Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten anzeigt, und

einen Barcode-Leser für zweidimensionale Barcodes, der helfen kann, den Medikationsplan halbautomatisch zu erfassen.

Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung haben sich Selbstverwaltung und IT-Industrie auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt.

"Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt", erläutert Lars Polap vom ADAS.

Die Softwarehäuser haben jetzt bis zum Spätsommer Zeit, die Spezifikation in ihren Programmen zu realisieren. Die Arztsoftware muss vor der Auslieferung an die Praxen noch von der KBV zertifiziert werden.

Um den Umgang mit dem Medikationsplan in den Praxen zu erleichtern, ist unter anderem vorgesehen, dass die Software nach dem Einlesen über den Barcodeleser zuvor vorgenommene Änderungen optisch hervorhebt. Ärzte sehen also sofort, was Kollegen geändert haben.

"Der erzielte Konsens mit der Industrie weist den Weg in eine gute Integration in unsere Arbeitsprozesse", sagte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer laut Pressemitteilung.

KBV-Vorstand Regina Feldmann hob den Zuwachs an Sicherheit für die Patienten hervor. "Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert", so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Aufs Honorar kommt es an

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 03.06.201608:15 Uhr

In der Zwischenzeit...

könnte allen Patientinnen und Patienten ihre vertragsärztlichen roten GKV-Rezepte (Muster 16) in den Apotheken wieder zurück gegeben und ausgehändigt werden. Damit hätten sie einschl. der Arzt-Signatur auf dem Rp. auch die medizinischen Einnahmeempfehlungen als Medikationsplan dabei.

Fertig! Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

PS: Funktioniert seit Jahrzehnten bei allen Privatrezepten und seit Jahren bei allen grünen Rp.

Carl Scherer 02.06.201616:59 Uhr

Braucht kein Mensch,solchen Schwachsinn

Wieder mal ein bürokratisches Monster aus Berlin.
Alle Patienten haben hier ihre Verordnungspläne seit -zig Jahren.
Wozu ändern ?

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