Auswärtiges Amt bleibt auf Klinikkosten sitzen

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BERLIN (dpa). Das Auswärtige Amt bleibt nach einem Gerichtsurteil auf den Klinikkosten für einen in Thailand gestorbenen Deutschen sitzen. Der Sohn des Gestorbenen gewann in erster Instanz vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az.: VG 34 A 87.05) einen Prozess gegen den Bund, der von ihm die Kosten in Höhe von 8559,87 Euro erstattet haben wollte. Der Sohn hatte das Erbe ausgeschlagen. Die Richter verwiesen in ihrem Urteil unter anderem darauf, dass der Vater bereits tot war, als die deutsche Botschaft in Bangkok die Krankenhauskosten bezahlte. Insoweit habe die Botschaft lediglich Schulden des Gestorbenen beglichen, nicht aber Hilfe entsprechend dem Konsulargesetz geleistet, entschied die 34. Kammer (Az.: VG 34 A 87.05).

Der Vater war nicht krankenversichert und wurde seinerzeit zunächst in einem staatlichen Krankenhaus behandelt. Die deutsche Botschaft in Bangkok veranlasste dann auf Bitten eines Angehörigen und auf Anraten ihres Vertrauensarztes die Verlegung in eine private Klinik. Dort starb der Erkrankte im Mai 2005. Daraufhin beglich die Botschaft eine offene Rechnung für die Behandlung. Das Auswärtige Amt forderte vom Sohn eine Kostenerstattung, was dieser aber ablehnte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bund kann noch Berufung einlegen.

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