Patientensicherheit
BÄK fordert Gütesiegel für Gesundheits-Apps
BERLIN. "Einfache Gesundheits-Apps können eine gesunde Lebensführung unterstützen, aber auch großen Schaden anrichten. Daher brauchen wir ein bundeseinheitliches Gütesiegel für digitale Gesundheitsanwendungen." Das forderte Bundesärztekammerpräsident Professor Frank Ulrich Montgomery, zum Tag der Patientensicherheit am 17. September.
Zudem regte er die Einführung standardisierter Verfahren zur Bewertung digitaler Anwendungen im Hinblick auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und medizinische Qualität an. "Wenn diese Bewertungen dann in einer Positivliste verständlich und transparent aufbereitet werden, sind wir beim Schutz der Patienten einen großen Schritt weiter", so Montgomery. (ato)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


