BGH stoppt Weiterverkauf von Recovery-CD

KARLSRUHE (mwo). Die mit neuen Computern häufig mitverkaufte Betriebssystem-Software darf nicht getrennt weiterverkauft werden.

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Ein solcher Weiterverkauf täusche die Erwartung der Verbraucher an die zertifizierte Echtheit der Software, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Er gab damit einer Klage des Software-Herstellers Microsoft statt.

Das Betriebssystem, Basis für die Funktion jeder Software auf dem Computer, wird auf neuen Computern häufig schon vorinstalliert in einer sogenannten OEM-Version mit verkauft.

Zertifikate vom Computer abgelöst

Bei Computern mit einem Betriebssystem des Marktführers Microsoft wird das "Echtheitszertifikat" des Softwareherstellers dann auf dem Computer angebracht.

Zusätzlich erhalten die Käufer aber eine sogenannte Recovery-CD, von der sie das Betriebssystem bei Bedarf nochmals neu installieren können.

Die Stop Computer GmbH aus Niedersachsen bietet solche Recovery-CDs an. Dafür löst sie die Echtheitszertifikate von den Computern ab und klebt sie auf die CDs.

Echtheit nur suggeriert

Durch diese "Zweitvermarktung" sei die "Original-Software" deutlich billiger, warb die Firma. Microsoft sieht seine Markenrechte verletzt. Mit seiner Klage hatte das Software-Unternehmen in allen Instanzen Erfolg.

Zwar sei die Software mit Zustimmung von Microsoft verkauft worden. Daher dürfe sie im Grundsatz auch weiterverkauft werden, so der BGH.

Ein Problem bestehe allerdings in dem Umkleben der Echtheitszertifikate. Dies erwecke bei den Käufern den Eindruck, dass Microsoft "für die Echtheit einsteht". Dies sei hier aber gerade nicht der Fall.

Az.: I ZR 6/10

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