Urteil

BGH verbietet Werbung mit "bekömmlichem" Bier

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KARLSRUHE/LEUTKIRCH. Brauer dürfen nicht mit "bekömmlichem" Bier werben. Dies entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Damit wurde in letzter Instanz ein Schlussstrich unter einen seit Jahren schwelenden Bierstreit gezogen.

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen die Leutkircher Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt.

Die dagegen gerichtete Revision von Brauereichef Gottfried Härle blieb nun auch vor dem BGH erfolglos.

Der Begriff "bekömmlich" sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei. (dpa)

Az.: I ZR 252/16

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