Glyphosat-Urteil

Bayer hält an Strategie in Prozessen fest

In einem Glyphosat-Prozess in den USA ist die Strafe für Monsanto stark gesenkt worden. Dennoch soll es in Berufung gehen.

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SAN FRANCISCO/LEVERKUSEN. Trotz einer deutlich verringerten Strafzahlung will Bayer in einem wichtigen Glyphosat-Prozess in den USA Berufung einlegen. Der zuständige Richter Vince Chhabria reduzierte die von einer Jury verhängte Summe von gut 80 Millionen Dollar am Montag (Ortszeit) auf 25,3 Millionen Dollar (22,5 Millionen Euro).

Chhabria begründete dies vor allem damit, dass das Verhältnis zwischen regulärem Schadenersatz und sogenanntem Strafschadenersatz in einem verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen bleiben müsse.

Am Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman haften muss, ändert die Entscheidung indes nichts. Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht.

Die Geschworenen hatten ihm zunächst gut fünf Millionen Dollar Schadenersatz und 75 Millionen Dollar an Strafschadenersatz zugesprochen. Letzterer wird im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.

Chhabria hatte bereits zuvor angekündigt, dass der Strafschadenersatz zu hoch ausgefallen sei, da er den Schadenersatz verfassungsrechtlich bedingt nicht um mehr als das Neunfache übersteigen dürfe. Deshalb kürzte er ihn jetzt um 55 Millionen Dollar. Bayer begrüßte dies zwar in einem Statement als „Schritt in die richtige Richtung“, blieb aber dabei, dass der Schuldspruch nicht der Beweislage entspreche.

Der Konzern beabsichtige deshalb, bei einem Berufungsgericht Einspruch einzulegen. Bayer hatte das ursprüngliche Urteil vom März bereits in erster Instanz angefochten und Anträge gestellt, das Verfahren in einem neuen Prozess aufzurollen oder die Strafzahlung zu senken. (dpa)

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