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Nichtärztliche Praxis-Assistentinnen

Beschlüsse zu Leistungen liegen jetzt vor

Einfacher wird der EBM durch die neuen Leistungen für fortgebildete MFA nicht. Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses liegen jetzt vor und sind im Internet nachzulesen.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Die Beschlüsse zu den neuen Leistungen für Nichtärztliche Praxis-Assistentinnen (NäPA) haben in den vergangenen Wochen für Diskussionsstoff zwischen Vertragsärzten und Körperschaften gesorgt.

Ärzte, die sich selbst ein Bild über die neuen Regeln machen wollen, können nun den Beschlusstext im Internet - also die Legenden für die neuen Leistungen - nachlesen.

Veröffentlicht sind sie unter anderem auf der Website des Instituts des Bewertungsausschusses (Beschlüsse der 339. Sitzung des Bewertungsausschusses, inklusive Änderungen vom 26. November).

Allein die Beschlusstexte zu NäPA (EBM-Nrn. 03060, 03062 und 03063), zu den Änderungen zur Gesprächsleistung (EBM-Nr. 03230) und zu den Pauschalen für die Fachärztliche Grundversorgung der verschiedenen Fachgruppen füllen 27 Seiten.

Hohe Zugangshürden sind umstritten

Umstritten bei Hausärzten - und sicher auch Thema bei der KBV-Vertreterversammlung in dieser Woche - sind vor allem die hohen Zugangshürden zu den neuen Delegationsleistungen, unter anderem die Zahl der Behandlungsfälle im Quartal von 860 in einer Einzelpraxis. KBV-Vize Regina Feldmann hatte hier vor Kurzem Nachbesserungsbedarf konzediert.

Ziel der KBV sei es, Hausärzten ab 750 Behandlungsfällen im Quartal Zugang zu den Leistungen zu verschaffen.

Laut Beschlussbegründung sollen den Hausärzten durch die neuen NäPA-Leistungen 117,98 Millionen Euro extrabudgetäres Honorar zufließen. (ger)

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