Betriebsräten steht Schulung in Muttersprache zu

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BERLIN (dpa/maw). Ein Urteil, das auch Kliniken treffen könnte: Betriebsräten ist es nach Ansicht des Arbeitsgerichtes Berlin nicht zuzumuten, ihr Amt nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen auszuüben. Die Richter sehen Firmen in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss in der Pflicht, Betriebsräten ohne gute Deutschkenntnisse Extra-Schulungen in ihrer Muttersprache zu bezahlen. Voraussetzung sei jedoch, dass der Kurs für die Betriebsratsarbeit notwendig ist.

Konkret ging es um zwei US-amerikanische Betriebsräte in einem deutschen Unternehmen. Der Betriebsrat hatte die beiden zu einer dreitägigen Schulung geschickt, auf der in englischer Sprache Grundkenntnisse des deutschen Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts vermittelt wurden. Der Arbeitgeber wollte die Kosten nicht tragen.   

Az.: 24 BV 15046/10

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