Betriebsräten steht Schulung in Muttersprache zu

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa/maw). Ein Urteil, das auch Kliniken treffen könnte: Betriebsräten ist es nach Ansicht des Arbeitsgerichtes Berlin nicht zuzumuten, ihr Amt nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen auszuüben. Die Richter sehen Firmen in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss in der Pflicht, Betriebsräten ohne gute Deutschkenntnisse Extra-Schulungen in ihrer Muttersprache zu bezahlen. Voraussetzung sei jedoch, dass der Kurs für die Betriebsratsarbeit notwendig ist.

Konkret ging es um zwei US-amerikanische Betriebsräte in einem deutschen Unternehmen. Der Betriebsrat hatte die beiden zu einer dreitägigen Schulung geschickt, auf der in englischer Sprache Grundkenntnisse des deutschen Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts vermittelt wurden. Der Arbeitgeber wollte die Kosten nicht tragen.   

Az.: 24 BV 15046/10

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung