Kartenleser-Tausch

Betroffene Ärzte sollten schnell reagieren

Die Austausch-Aktion geht in ihre heiße Phase: Für exakt 5000 Stück des gemalto Kartenterminals "GCR 5500-D", das Probleme mit der neuen E-Card hat, sind die Kassen bereit, eine Ersatzpauschale zu zahlen. Die nötigen Antragsformulare hat die gematik nun veröffentlicht. Mit der klaren Botschaft: Wer zu lange zögert, geht leer aus.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Zugelassen für die E-Card? Bei den vom Austausch betroffenen Terminals ist das seit Januar nicht mehr der Fall.

Zugelassen für die E-Card? Bei den vom Austausch betroffenen Terminals ist das seit Januar nicht mehr der Fall.

© [M] sth

BERLIN.Es wird nicht der letzte Austausch von Kartenlesegeräten in den Praxen sein: Spätestens wenn die Telematikinfrastruktur mit ihren Online-Anwendungen startet, werden die Praxen auch onlinefähige Kartenterminals benötigen, also wieder investieren müssen. Daraus macht die KBV keinen Hehl.

Und das wird laut Industriekreisen tatsächlich alle Praxen betreffen, da die bisherigen Terminals wohl nicht die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Doch weshalb sollten die Praxen und Kliniken, in denen die rund 5000 gemalto-Lesegeräte im Einsatz sind, die laut gematik die neue Generation der Gesundheitskarte (eGK) nicht richtig einlesen können, nicht einfach abwarten?

Zeitplan liefert die Erklärung

Die Antwort liegt im unbeständigen Zeitplan der eGK. Die Online-Tests werden, davon geht selbst das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus, nicht einmal mehr im dritten Quartal 2016 starten (wir berichteten). Industrievertreter sehen die Tests sogar erst in 2017. Gleichzeitig beginnen die Krankenkassen aber - und zwar ab Sommer - die Karten der sogenannten zweiten Generation (kurz G2) an ihre Versicherten zu verteilen.

Laut gematik, der Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur, ist "ab August 2016 mit den ersten elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation im Feld zu rechnen". Wie viele Karten es genau sein werden, ist unklar.

Das regelt, wie der GKV-Spitzenverband auf Nachfrage erklärt, jede Kasse selbst, da auch die Verträge mit den Kartenproduzenten individuell und einzeln abgeschlossen würden. Klar ist nur: Die alten Karten müssen bis Ende 2018 komplett ausgetauscht sein. Und die Erfahrung mit der Einführung der eGK zeigt, dass damit bereits dieses und nächstes Jahr einige Patienten mit der neuen Karte in der Praxis stehen werden.

Offiziell gilt die Frist bis Juli

Außerdem läuft den Ärzten, die zur Zeit ein "GCR 5500-D"-Terminal von gemalto nutzen, die Zeit für die Pauschale davon: Den Antrag können sie maximal bis zum 31.07.2016 stellen - es zählt der Eingangsstempel.

 Dabei gilt: Ist das von den Kassen mit der KBV vereinbarte Kontingent von 5000 Stück, für die die Kassen die Ersatzpauschale in Höhe von 58,89 Euro - übrigens inkl. Mehrwertsteuer - finanzieren, aufgebraucht, gehen die übrigen Ärzte leer aus.

Und es kann passieren, dass die Praxen erst einmal gar nicht bemerken, dass ihr Terminal die Karte nicht richtig eingelesen hat. Denn eine Fehlermeldung gibt es nicht, erklärt die gematik auf ihrer Website. Das Gerät - also das "GCR 5500-D"-Terminal - könne aber den Leseprozess nicht beenden.

Andere Kartenlesegeräte sollen nicht betroffen sein, heißt es. Die gematik habe "alle zugelassenen Kartenleser mit ihrer aktuellen Firmwareversion getestet". Die Praxen sollten aber sicherstellen, dass ihr Gerät über das aktuellste Softwareupdate verfügt.

Beantragt wird die Ersatzpauschale über ein Formular, in das die Betriebsstättennummer, die Adresse der Praxis, der Name eines verantwortlichen Arztes, die zuständige KV und die Seriennummer des auszutauschenden Kartenlesers (meist auf der Rückseite des Gerätes angebracht) eingetragen werden.

 Das Formular kann per Post, Fax oder Mail an die Firma UPCOM AG geschickt werden. Eigentlich ist zwar die gematik für die Bearbeitung zuständig, sie hat aber wiederum das Unternehmen in Teltow mit der Abwicklung des Prozesses beauftragt.

Dabei werden die Anträge zunächst gesammelt und bearbeitet, um letztlich an die KVen weitergeleitet zu werden. Diese müssen sich nämlich um die Auszahlung der Pauschale kümmern. Wer mehrere der betroffenen gemalto-Geräte im Einsatz hat, kann sie übrigens alle auf dem Antrag listen.

Bei der Neu-Anschaffung haben die Ärzte dann die Qual der Wahl. Die gematik empfiehlt lediglich, Rücksprache mit dem Arztsoftware-Anbieter zu halten, da nicht jeder Kartenleser mit jeder Praxissoftware kompatibel sei. Und ein Gerät auszuwählen, dass eine gematik-Zulassung hat. Hier soll eine Liste auf der Website der gematik helfen, die immerhin eine Suche nach Herstellern und Produkttypen ermöglicht.

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