Richter sehen Ausnahmefall
Bundesarbeitsgericht stärkt Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber
Ein mehr als zehn Jahre langer Rechtsstreit ist beendet. Das Bundesarbeitsgericht hat einem kirchlichen Arbeitgeber bei der Frage den Rücken gestärkt, ob er die Bewerbung eines konfessionslosen Interessenten berücksichtigen muss.





