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Berufsrecht

Bundesländer lehnen neue EU-Prüfung ab

Ende März wird der Bundesrat seine endgültige Position zur geplanten neuen EU-Berufsrechtsprüfung beschließen.

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BERLIN. Der umstrittene europäische Richtlinienentwurf für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer nationaler Berufsregulierungen oder vor Änderung bestehender Regulierungen ist in der Ärzteschaft auf breite Ablehnung gestoßen (wir berichteten). Unterstützung kommt vom Bundesrat. Die Länderkammer hatte bereits im Rahmen einer sogenannten Subsidiaritätsrüge Mitte März die Zuständigkeit der EU für nationale Berufsregeln bestritten. Allerdings sei unter den EU-Mitgliedstaaten das nötige Quorum, um mittels Subsidiaritätsrüge ein Richtlinienvorhaben abzuschmettern, nicht erreicht worden, erläuterte auf Anfrage eine Bundesrat-Sprecherin.

Bei seiner nächsten Sitzung am 31. März wird sich der Bundesrat erneut mit der Sache befassen, diesmal inhaltlich. Diplomatisch heißt es in den vorliegenden Ausschuss-Empfehlungen zunächst, der Bundesrat begrüße "grundsätzlich" das Anliegen, negative Auswirkungen nationaler Berufsregularien auf Mobilität und Bereitstellung von Dienstleistungen in der EU abbauen zu wollen. Auch den Wunsch nach einer EU-weit einheitlichen Bewertung der Verhältnismäßigkeit nationalen Berufsrechts könne man nachvollziehen. Dennoch lehne man den Richtlinienvorschlag der Kommission ab.

Berufsrechtliche Diskriminierungen würden "bereits heute von den Mitgliedstaaten geprüft", heißt es. Daher stelle sich die Frage, warum ein zusätzliches Verfahren nötig sei. Der "damit verbundene enorme Aufwand" stehe "in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen". Zudem seien auch weniger einschneidende Maßnahmen als eine Richtlinie denkbar. Beispielsweise ließen sich den Mitgliedstaaten Empfehlungen geben. Auch bewege man sich mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie der Berufsanerkennungsrichtlinie bereits innerhalb eines einheitlichen EU-Rechtsrahmens zur Verhältnismäßigkeitsprüfung nationaler Berufsregeln. – Der federführende Bundesratsausschuss für EU-Fragen formuliert die Bitte an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, "dass die Kommission den Richtlinienvorschlag entweder zurückzieht oder in Form einer nicht verbindlichen Empfehlung erneut vorlegt". (cw)

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