Früherkennung

CT-Angebote bleiben in der Kritik

Radiologische Praxen und Kliniken müssen rechtswidrige Texte aus dem Netz entfernen. Es drohen Konsequenzen.

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SALZGITTER. Einige ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten mittels Computertomographie (CT) sind nach Expertenangaben rechtlich unzulässig und dürfen nicht weiter angeboten werden. Werden diese Angebote nicht gestrichen, können die Aufsichtsbehörden der Länder „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, so jetzt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter hatte zuvor Angebote einiger Praxen und Kliniken kritisiert. „Die aktuellen Angebote im Internet sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch irreführend“, sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini. Nach Auffassung der Strahlenschutzbehörde lassen die Informationen einiger Anbieter auf Qualitätsmängel schließen. Das sei das Ergebnis einer Auswertung von 150 Webseiten radiologischer Praxen und Kliniken.

Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) widerspricht dem BfS-Bericht nicht. Angebote außerhalb der gesetzlichen Vorgaben, seien „in der Tat rechtswidrig“, heißt es in einer Stellungnahme, über die zunächst die „Ärzte Zeitung“ berichtet hatte. (dpa)

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