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Arbeitsschutz in Praxen

Corona-Brief der MFA trifft auf Verständnis

Der Verband medizinischer Fachberufe erntet Zustimmung für seine Forderung nach Schutz für MFA in Praxen.

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Bochum. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an die Ministerpräsidenten und Landesgesundheitsminister forderte der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) Mitte März in Zeiten der Coronavirus-Epidemie Verantwortungsbewusstsein von niedergelassenen Ärzten für ihr Personal: Sie sollten ihre „Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränken“ und das Personal schützen. Nun liegen erste Reaktionen vor.

So verweist das bayerische Gesundheitsministerium auf die Pflicht des Arbeitgebers, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Komme ein Praxischef dem nicht nach, handle es sich um einen Verstoß gegen Anforderungen des Arbeitsschutzrechts. Jedoch macht das Ministerium den MFA keine Hoffnung auf eine flächendeckende behördliche Inspektion der Praxen „Eine Überprüfung vor Ort wird jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und nicht flächendeckend möglich sein. Hier könnten die Verbände insofern unterstützen, als diese ihre Mitglieder entsprechend informieren“, heißt es ministeriumsseitig.

Niedersachsens Gesundheitsministerium rät MFA zur Denunziation: „Sollten Ihnen also konkrete Verstöße in Praxen oder Laboren bekannt sein, wenden Sie sich bitte an die für den jeweiligen Praxis- oder Laborinhaber zuständige Körperschaft, die solchen Sachverhalten nachzugehen hat“, heißt es im Antwortbrief. „Natürlich ist uns bewusst, dass Ihnen für viele Schutzmaßnahmen das notwendige Material nicht zur Verfügung steht“, antwortete Rainer Hinderer, Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Integration im Stuttgarter Landtag. (maw)

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