Medizinstudium

Corona macht’s möglich: Ohne M3-Examen zur Vollapprobation?

Der Medizinische Fakultätentag hält die für Mai/Juni geplante praktische Prüfung (M3) der Medizinstudenten für nicht umsetzbar. Er empfiehlt daher, den Studenten eine befristete Vollapprobation zu erteilen. Eine Regelung, die noch diese Woche im Rahmen der Corona-Gesetze entschieden werden könnte.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Schneller in die Versorgung: Medizinstudenten sollen auch ohne praktische Prüfung eine Approbation erhalten.

Schneller in die Versorgung: Medizinstudenten sollen auch ohne praktische Prüfung eine Approbation erhalten.

© ASDF / stock.adobe.com

Berlin. Die Corona-Pandemie hat drastische Auswirkungen auf das Medizinstudium. Doch während auf Studenten vor dem großen schriftlichen Staatsexamen (M2) eine Variante des alten Hammerexamens zukommen könnte, zeichnet sich für jene vor der praktischen Prüfung (M3) eine echte Erleichterung ab. Sie sollen, so die Empfehlung des Medizinischen Fakultätentages (MFT), eine vorläufige Vollapprobation erhalten.

Hintergrund sind die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Gesetze zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie. Im Rahmen dessen wurde auch ein Referentenentwurf zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte erarbeitet, zudem der MFT kurzfristig Stellung nehmen sollte. Die Stellungnahme des Fakultätentages liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.

Prüfung am Patienten kaum möglich

Der MFT hält es demnach für unwahrscheinlich, dass der für Mai/Juni 2020 geplante dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung „in geregelter Weise und unter Einbindung von Patienten durchführbar sein wird“. Niemand wisse nach heutigem Stand, ob die Grundlagen für eine faire Durchführung des M3 im Mai oder Juni gegeben sein werden, erläutert MFT-Generalsekretär Dr. Frank Wissing. „Es erscheint aber wenig wahrscheinlich, dass eine zweitägige Prüfung am Patienten und mit den Vorgaben für Prüfer und Prüfergruppen umgesetzt werden kann“, ergänzt er.

Um hier bald Klarheit zu haben, plädiere der MFT dafür, für die Dauer des Pandemie-Geschehens, Studierenden, die bereits für die M3-Prüfung zugelassen sind, sofort eine befristete Approbation zu erteilen, so Wissing weiter.

MFT: Bürokratischen Aufwand minimal halten

Mit der vorläufigen Erlaubnis, die in der Approbationsordnung bereits vorgesehen sei, gebe es dafür Modelle, die man auf die jetzige Situation anpassen müsse, sagt der MFT-Generalsekretär. „So muss der bürokratische Aufwand minimal gehalten und sichergestellt werden, dass diese Zeiten auch auf die Weiterbildung in angemessener Weise angerechnet werden können“, stellt er klar.

Für die unbefristete Approbation soll dann nach Ende der epidemischen Lage nur noch eine Prüfung im Format der jetzigen Kenntnisprüfung gemäß Paragraf 37 der Approbationsordnung erfolgen. „Eine vollumfängliche M3-Prüfung erscheint nach zusätzlicher mehrmonatiger ärztlicher Tätigkeit entbehrlich“, begründet der Fakultätentag dies.

Damit die Studenten schnell Gewissheit haben und schnell für die Versorgung bereitstehen, soll die zuständigen Behörden über die entsprechenden Anträge spätestens innerhalb von zwei Wochen entscheiden, fordert der MFT.

Kein Rütteln am Hammerexamen

Grundlage für die Änderungen in der Approbationsordnung ist das Bevölkerungsschutzgesetz, das laut Fakultätentag noch am 27. März im Bundesrat verabschiedet werden soll. Es erlaube dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), direkt ohne Einbindung der Länder Änderungen an der Approbationsordnung vorzunehmen.

Am Hammerexamen für die M2-Prüflinge, das große Proteste von Studenten und jungen Ärzten ausgelöst hatte, halten aber sowohl das BMG in seinem Referentenentwurf, als auch der Medizinische Fakultätentag fest. Demnach soll die M2-Prüfung, die im April hätte stattfinden sollen, um ein Jahr nach hinten verschoben werden. Die Studenten sollen stattdessen direkt ins Praktische Jahr (PJ) gehen und dann nach dem PJ die M2- und M3-Prüfung ablegen.

„Der MFT begrüßt die Verschiebung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung auf die Zeit nach dem PJ“, heißt es in dessen aktueller Empfehlung. Allerdings solle – um die Doppelbelastung abzumildern – der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erst im Zeitraum vom 10. bis 12. Mai 2021 abgenommen werden.

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Außerdem solle dir kürzere Vorbereitungszeit (nach Rechnung des MFT wären es max. 63 Tage Vorbereitungszeit anstatt der ca. 100 Tage im Falle des normalen Prüfungsrhythmus) formal und inhaltlich bei der Prüfung berücksichtigt und die fachliche Breite der Prüfung entsprechend reduziert werden. Der MFT spricht sich unter anderem dafür aus, dass die verschobene M2-Prüfung auf dem in 2020 geltenden Gegenstandskatalog basieren sollte.

Vor einigen Monaten seien vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) für das Jahr 2021 erhebliche Änderungen im Gegenstandskatalog angekündigt worden, erläutert der MFT, die natürlich nicht für die angesprochene Prüfungskohorte gelten sollten.

PJ und Fehlzeiten in der Corona-Pandemie

Weitere wichtige Änderungen der Approbationsordnung und die zugehörigen Empfehlungen des Medizinischen Fakultätentages:

  • Flexibilisierung des PJ während der Pandemie: Das vorzeitige Praktische Jahr soll laut dem Referentenentwurf des BMG jeweils in der ersten Hälfte der Monate April und Oktober beginnen. Dabei wird das Tertial Allgemeinmedizin neu gefasst: Es soll in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen klinisch-praktischen Fachgebiete, in dem die Mitwirkung der Studenten an der Gesundheitsversorgung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie notwendig ist, stattfinden. Ausgenommen davon sind die Innere Medizin und die Chirurgie, da diese beiden Fächer für das 1. und 2. Tertial vorgesehen sind. Hier sollte klargestellt werden, dass zu den für die Pandemie-Bekämpfung notwendigen Tätigkeitsbereichen auch die Notaufnahmen, Infektions- und Intensivstationen, der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) sowie Hochschulambulanzen oder Polikliniken gehören, so der Fakultätentag. Außerdem solle in Abhängigkeit des Pandemiegeschehens ein Ausbildungsabschnitt zulasten anderer Ausbildungsabschnitte verlängert werden können.
  • COVID-19-bedingte Fehlzeiten: Laut Fakultätentag braucht es in der Approbationsordnung eine verbindliche Regelung zum Umgang mit COVID-19-bedingten Fehlzeiten – dies betreffe Erkrankungen und Quarantäne-Zeiten. Diese sollten nach dem PJ nicht nachgeholt werden müssen. Das entspricht einer Forderung der Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd).
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