Der konkrete Fall

Cyber-Policen – auf die Details kommt es an

Wie können sich Bürger vor Datendiebstahl schützen? Cyber-Policen können Schäden zumindest eindämmen.

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Frage: Derzeit wird in den Medien wieder viel über Hackerangriffe auf private E-Mail-Konten oder auf Datenbanken von Online-Händlern berichtet. Gibt es für solche Fälle eine Versicherung, etwa wenn meine Kreditkartendaten gestohlen werden und jemand damit shoppen geht?

Antwort: Die Versicherer haben das Geschäftspotenzial des neuen Risikos natürlich längst erkannt und gehen auf Verbraucher mit speziellen Verträgen für Privatleute zu. Der Düsseldorfer Versicherer Arag hat als einer der ersten Anbieter private Cyber-Policen verkauft. 2018 ist die Zahl der abgeschlossenen Policen bei ihm um sieben Prozent gestiegen, erläutert ein Sprecher. „Wir gehen davon aus, dass das Interesse hoch bleibt, denn immer mehr Leute sind online.“

Weitere Anbieter neben der Arag sind etwa die Sparkassenversicherung, Hiscox und Bavaria Direkt. Cyber-Policen für Privatleute ersetzen in der Regel Schäden, die durch Daten- oder Identitätsdiebstahl entstanden sind. Oder sie übernehmen die Rechtsberatung, wenn dem Versicherten Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen werden.

Die Kosten für eine Datenrettung oder Streit um einen Online-Einkauf können ebenfalls versichert sein. Die Unterschiede liegen aber im Detail: So bietet Bavaria Direkt eine telefonische Erstberatung für die Opfer von Cyber-Mobbing. Das Angebot der Arag zielt darauf, die Urheber des Cyber-Mobbings zu finden und mittels Strafanzeige zur Verantwortung zu ziehen.

Eben weil die Leistungen so unterschiedlich sind, sollten sich Verbraucher vor dem Abschluss genau über die einzelnen Angebote informieren, raten Verbraucherschützer. „Im Vordergrund muss dann die Frage stehen, ob der jeweils angebotene Schutz tatsächlich notwendig ist und ob nicht vielleicht schon bestehende Versicherungsverträge vergleichbare Risiken abdecken“, so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten.

So zahlen manche Privathaftpflichtversicherer, wenn der Verbraucher unabsichtlich eine E-Mail mit Viren versendet und einem Dritten Schaden zufügt. (kab)

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