Telemedizin

DGIM setzt auf Leitsätze für Behandlungsalltag

Seit Jahren bahnt sich die Telemedizin eher schleppend als schnell den Weg in den Behandlungsalltag. Als Leitplanken für Ärzte in Klinik und Praxis hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin nun ihre Leitsätze zur Telemedizin veröffentlicht.

Veröffentlicht:
Vernetztes ärztliches Handeln auch über Sektoren- und Ländergrenzen hinweg, das macht die Telemedizin möglich.

Vernetztes ärztliches Handeln auch über Sektoren- und Ländergrenzen hinweg, das macht die Telemedizin möglich.

© [M] Dark Vectorangel/fotolia.com

WIESBADEN. In Deutschland sind bereits zahlreiche telemedizinische Projekte am Start - ein Bereich des Gesundheitswesens, in dem Ärzte ihre Patienten mit Hilfe moderner Informationstechnologien betreuen und ergänzende Expertise virtuell einholen können.

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sieht darin nach eigenem Bekunden einen möglichen Weg, den Ärztemangel in unterbesetzten Regionen auszugleichen und die Patientenbetreuung zu verbessern.

Dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Qualität der Behandlung gehen, mahnen die Internisten. Um auch aus der Ferne bestmögliche ärztliche Versorgung zu gewährleisten, hat die DGIM-Kommission Telemedizin jetzt Leitsätze veröffentlicht , um die Qualität bei der Implementierung telemedizinischer Angebote im Behandlungsalltag sicherzustellen.

"Kommission Telemedizin" existiert seit Juli 2013

"Viele wichtige Fragen zu den Aspekten Qualitätssicherung und Datenschutz sind in unserem dezentral medizinisch versorgten Land noch nicht ausreichend geklärt", kommentiert Professor Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel.

"Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen müssen in diesen Punkten gemeinsame Absprachen treffen, um die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten", fordert er.

Denn auch hierzulande lebten inzwischen viele Patienten so weit von ihrem Arzt entfernt, dass sie ihn nicht regelmäßig aufsuchen könnten. Bei telemedizinisch betreuten Patienten würden Vital- und Selbstkontrolldaten wie EKG, Blutdruck- und Blutzuckerwerte an den Arzt übertragen.

Seien die Werte auffällig, kontaktiere der Arzt seinen Patienten, um ihn fachlich zu beraten. Auch Kliniken nutzten die Technik, um zum Beispiel digitale Röntgenbilder aus der Ferne befunden zu lassen oder arbeiteten in Video-Konferenzen zusammen.

Der DGIM ist es nach eigener Aussage wichtig gewesen, als medizinische Fachgesellschaften ihre Expertise in die Telemedizin-Debatte einzubringen. Deshalb habe sie im Juli 2013 die "Kommission Telemedizin" ins Leben gerufen.

Diese besteht laut DGIM aus 13 Experten verschiedener Schwerpunkte der Inneren Medizin und angrenzender Fachgebiete wie Allgemeinmedizin, Urologie, Neurologie und Pharmakologie.

Grundgedanke ist das "Best practice"-Prinzip

Das Gremium habe telemedizinische Studien und Modellprojekte systematisch ausgewertet und anhand derer die Leitsätze der Fachgesellschaft entwickelt: "Sie sollen verlässliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Telemedizin schaffen", betont der Vorsitzende der Kommission, Professor Diethelm Tschöpe vom Herz- und Diabeteszentrum NRW.

Danach müssten Kriterien wie etwa Nutzen, Akzeptanz, oder Transparenz gesichert sein.

Neben Indikationsbezug und Akzeptanz wird in Punkt 4 die Qualitätssicherung explizit angesprochen: "Virtuelle Leistungserbringung muss indikationsbezogene Qualitätsindikatoren berücksichtigen und sich mit dem allgemeinen Leistungsgeschehen ‚benchmarken‘.

Grundgedanke ist das ‚Best practice‘-Prinzip, um zu verhindern, dass Substitutions- und Wirtschaftlichkeitsdruck Telemedizin instrumentalisieren und zu einer Aushöhlung etablierter Qualitätsstandards führen."

Außer den Stichworten Exzellenz und Transparenz fokussiert die DGIM auch den Standesvorbehalt. In Punkt 5 heißt es zur Anlehnung an die Präsenzmedizin im telemedizinischen Behandlungsalltag: "Die Akteure sind zu einer anwendungsbezogenen Umsetzung dieses Äquivalenzprinzips aufgerufen, die die ärztliche Kontrolle telemedizinischer Leistungserbringung sicherstellt." (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
SCD-PROTECT-Studie-- Frühe Phase nach Diagnose einer Herzinsuffizienz – deutlich höheres Risiko für den plötzlichen Herztod als in der chronischen Phase.

© Zoll CMS

SCD-Schutz in früher HF-Phase

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: ZOLL CMS GmbH, Köln
Abb. 2: Schneller Wirkeintritt von Naldemedin im Vergleich zu Placebo in den Studien COMPOSE-1 und COMPOSE-2

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [15]

Opioidinduzierte Obstipation

Selektive Hemmung von Darm-Opioidrezeptoren mit PAMORA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Viatris-Gruppe Deutschland (Mylan Germany GmbH), Bad Homburg v. d. Höhe
Abb. 1: Risikoreduktion durch Bempedoinsäure gegenüber Placebo in der CLEAR-Outcomes-Studie für den primären 4-Komponenten-Endpunkt (A) und den sekundären 3-Komponenten-Endpunkt (B) stratifiziert nach Diabetes-Status

© Springer Medizin Verlag

Diabetes mellitus

Bempedoinsäure: Benefit für Hochrisiko-Kollektive

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse