E-Health

Darf Ottonova Fernbehandlung bewerben?

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MÜNCHEN. Der private Krankenversicherer Ottonova ist ins Visier der Wettbewerbszentrale geraten. Sie stößt sich daran, dass Ottonova sein Angebot einer telemedizinischen Fernbehandlung bewirbt und hat das Unternehmen auf Unterlassung verklagt. Ottonova kooperiert bei der Fernbehandlung mit dem Schweizer Anbieter Eedoctors. Die Telekonsultation übernehmen in der Schweiz zugelassene Ärzte. Ottonova hält die Klage für unbegründet, da die Schweizer Ärzte nicht der bundesdeutschen Berufsordnung unterliegen, in der das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung verankert ist. Die Werbung für die Video-Sprechstunde wäre nach Ansicht Ottonovas nur dann unzulässig, "wenn die angebotene Fernbehandlung selbst unzulässig wäre". (iss)

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