Kommentar

Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

Das ist schon etwas unglücklich: Die an sich sinnvolle Zertifizierung der Software für die Arzneimittelverordnung führt jetzt über den neuen Anforderungskatalog in Praxen zu mehr Bürokratie. Betroffen sind vor allem jene Ärzte, die ihre IT-Systeme intensiv zur Prozessoptimierung eingesetzt haben, indem sie etwa bestimmte Rezepte automatisieren.

Muss diese Änderung wirklich sein? Das Ziel, die Praxis-IT "manipulationsfrei" zu halten, ist aller Ehren wert. Man muss es nicht gut finden, dass in einigen Systemen noch für komplette Präparate pauschal aut idem weggekreuzt werden kann, um nur ein Beispiel zu nennen. Der neue Anforderungskatalog will das und anderes abschaffen. Das ist in Ordnung.

Aber er kippt das Kind eindeutig mit dem Bade aus. Eine "Informationspflicht" des Arztes bei Wiederholungs- oder Standardrezepten ist keine Umsetzung von Werbefreiheit, sondern eine Bevormundung aus politischer Indikation. Wahr ist aber auch, dass es bei der Praxis-IT technisch einen gewissen Modernisierungsstau gibt.

Gängigen Softwarestandards entsprechen einige der in Praxen eingesetzten Systeme schon länger nicht mehr. Das macht eine effiziente Umsetzung von Zertifizierungsvorgaben nicht einfacher.

Lesen Sie dazu auch: Arznei-Verordnung wie in der IT-Steinzeit?

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