Im Chat mit Patienten

Datenschutz: Verliebte Arzthelferin muss Bußgeld zahlen

Kein Schabernack mit Patientendaten! Eine MFA aus Brandenburg, die einen Patienten per Chat kontaktierte, wurde dafür von der Landesdatenschutzbeauftragten zur Kasse gebeten.

Veröffentlicht:
Abends mit einem Patienten via Handynummer aus der Praxis-EDV noch einen privaten Chat starten? Das kann teuer werden. (Symbolbild mit Fotomodell)

Abends mit einem Patienten via Handynummer aus der Praxis-EDV noch einen privaten Chat starten? Das kann teuer werden. (Symbolbild mit Fotomodell)

© kasto / stock.adobe.com

Potsdam. Eine unglücklich verliebte Arzthelferin musste im vergangenen Jahr ein Bußgeld an die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Dagmar Hartge, zahlen. Wie Hartge am Montag bei ihrer Jahrespressekonferenz berichtete, habe die Frau die Telefonnummer des Mannes aus den Patientendaten ihres Arbeitgebers genommen, um ihn mit Hilfe eines Chatprogramms zu kontaktieren.

„Die Ehefrau des Patienten, die diese versuchte Kontaktaufnahme auf dessen Handy sah, war darüber alles andere als amüsiert“, so Hartge.

Die Datenschutzbeauftragte habe sich in diesem Fall für die Verhängung eines Bußgeldes entschieden, um deutlich zu machen, dass eine derartige missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten kein Kavaliersdelikt darstelle. Die genaue Höhe des Bußgelds wurde nicht genannt. (lass)

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