Kommentar
Dauerbaustelle Laborabrechnung
Wenn bei der Zuweisung von Leistungen der beauftragte Arzt hohe Profite macht, ist die Versuchung groß, den zuweisenden Arzt in irgendeiner Form an diesen Profiten zu beteiligen - und auf diese Weise Kundenbindung zu betreiben.
Die Beziehung zwischen Laborärzten und zuweisenden Ärzten ist seit Jahrzehnten von derartigen Versuchungen geprägt. Schon lange versucht die Selbstverwaltung, teilweise unterstützt von der Gerichtsbarkeit, dem einen Riegel vorzuschieben und saubere Verhältnisse herzustellen.
Das betraf zunächst Laborleistungen in der GKV, wo Mitglieder von Laborgemeinschaften Gewinne aus dem Allgemeinlabor ziehen konnten und die Laborärzte im Gegenzug gewinnträchtige Leistungen des Speziallabors erbrachten.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs unterbindet jetzt faktisch die Beteiligung von Zuweisern an den Gewinnen des privatärztlichen Speziallabors. Ärzte, die nicht sauber arbeiten, müssen damit rechnen, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Das ist die Botschaft aus Karlsruhe. Dass es solche Fälle immer noch gibt, wirft ein Schlaglicht auch auf die anstehende GOÄ-Reform: Beim Speziallabor ist offenbar noch viel Luft in der Kalkulation der Leistungen.
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