Doktortitel trotz erwiesenen Betrugsverdachts rechtens

Gericht: Ein gekaufter Doktortitel bleibt bei seinem Träger, wenn der nichts von Betrug wusste.

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HANNOVER (dpa). Nach dem bundesweiten Skandal um gekaufte Doktortitel haben neun ehemalige Studenten erfolgreich gegen die Aberkennung ihrer Promotion geklagt. Die Juristen hätten nicht von der Bestechung ihres Doktorvaters wissen müssen und ihre Promotion sei inhaltlich rechtmäßig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht Hannover.

Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass der von einer Beratungsgesellschaft bestochene Professor auf die Begutachtung der Doktorarbeiten durch andere Hochschullehrer und die mündliche Prüfung Einfluss genommen habe.

Die Universität Hannover, die die Doktortitel nach dem Skandal einkassiert hatte, prüft eine Berufung. Die Juristen zahlten Geld an das "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach. Dieses bestach damit Professoren, damit diese den Studenten zur Promotion verhalfen. Die Universität meinte, dass die Kandidaten die Bestechung hätten erkennen müssen - zumal das Institut sie zur Vertraulichkeit ermahnt hatte und erkannte die Doktortitel wieder ab.

Das Gericht indes urteilte nun, dass die Juristen von der Bestechung nichts gewusst hätten und ihnen auch keine fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen sei. Bundesweit stehen rund 100 Professoren wegen des Verkaufs von Doktortiteln im Visier der Justiz. Der hannoveraner Rechtsprofessor, der mit dem Geschäftsführer des Instituts zusammengearbeitet hatte, ist bereits zu drei Jahren Haft wegen Bestechlichkeit in 68 Fällen verurteilt worden. Der Jurist kassierte nicht nur Geld, einer Studentin verhalf er gegen Sex zu guten Noten und einem Job am Lehrstuhl. Sie wurde wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Az.: 4 A 1066/09 u.a.

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