Ermessensspielraum eingeräumt

Lauterbach: Schutz des Kindes geht vor Befüllungspflicht der ePA

Das Bundesgesundheitsministerium hat in einem Schreiben an die Verbände der Pädiater und der Jugendpsychiater eingeräumt, dass das Kindeswohl in manchen Fällen durch vertrauliche Informationen in der ePA gefährdet werden könnte. Ärzten und Therapeuten soll in diesen Fällen ein Ermessensspielraum eingeräumt werden.

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