Arzneimittel-Verordnung

E-Rezept jetzt auch für Bundespolizisten nutzbar

Die Bundespolizei weitet ihren TI-Anschluss aus: Seit 1. Januar können Ärzte Arzneimittelverordnungen für Bundespolizisten auch via E-Rezept ausstellen.

Veröffentlicht:
E-Rezept wird in Apotheke eingelöst

Nicht nur via eGK einlösbar: Auch Bundespolizisten können das E-Rezept direkt über die gematik-App nutzen.

© Jochen Tack / dpa / picture alliance

Berlin. Seit 1. Januar gibt es fürs E-Rezept einen neuen Nutzerkreis: Wie die gematik mitteilt, können nun auch die rund 44.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Deutschland Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel als E-Rezept erhalten.

Die KBV hatte auf die anstehende Ausweitung des Nutzerkreises schon im Dezember hingewiesen.

Anspruch auf eine eGK besteht bereits seit April 2025

Laut gematik können Bundespolizisten bereits seit April 2025 eine Gesundheitskarte (eGK) und das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) in Anspruch nehmen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könnten sie dabei nicht nur den Weg über die eGK oder via Ausdruck mit Rezeptcode wählen, sondern ebenso die gematik-App nutzen. Wie die gematik berichtet, sei bei der Auswahl der Versicherungsart in der App (für iOS und Android) jetzt ein zusätzlicher Button: „Anders versichert“ hinterlegt.

Die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur (TI) stellt dabei direkt in Aussicht, dass die App-Lösung künftig auch für weitere Personen von Bundes- oder Landeseinrichtungen zur Verfügung stehen könnte, nämlich „sobald deren Kostenträger/Heilfürsorge sich an die TI“ anschließe und „die Person selbst nicht gesetzlich oder privat krankenversichert“ sei. (reh)

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