Abrechnung

Leistungen zum ambulanten Operieren im EBM werden angepasst

Der Bewertungsausschuss kündigt an, zum 1. Januar die Bewertung einzelner Operationsleistungen zu ändern.

Veröffentlicht:

Berlin. Zum 1. Januar 2023 werden im EBM die Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens angepasst. Laut KBV soll sich insbesondere die Bewertung einzelner Operationsleistungen ändern. Die KBV nimmt Bezug auf einen Ankündigungsbeschluss des Bewertungsausschusses.

Die Überarbeitung des EBM betrifft demnach die EBM-Abschnitte zum ambulanten und belegärztlichen Operieren (31.2 und 36.2) sowie die GOP 01854, 01855, 01904 bis 01906 für Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüche. Zudem müsse der Bewertungsausschuss noch festlegen, welche Eingriffe ab Januar finanziell gefördert werden sollen. Dafür stellen die Kassen rund 60 Millionen Euro zusätzlich bereit. Die Vergütung pro ausgewählter Leistung soll dadurch um durchschnittlich 30 Prozent steigen. Mit einer Entscheidung zu den konkreten Details wird Mitte Dezember gerechnet.

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Parallel zu den Anpassungen der ambulanten Operationen im EBM laufen auch die Beratungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zur Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren im Krankenhaus, kurz AOP-Katalog. Ziel ist auch eine einheitliche Vergütung von Krankenhäusern und Vertragsärzten. (kaha)

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