Hamburg

Eilantrag einer Zahnärztin auf vorzeitige Corona-Impfung abgelehnt

Eine Zahnärztin, die wegen ihrer Behandlungstätigkeit vorzeitig gegen COVID-19 geimpft werden wollte, ist vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gescheitert.

Veröffentlicht:

Hamburg. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag einer Zahnärztin auf eine vorzeitige Corona-Schutzimpfung abgelehnt. Die Frau hatte diesen mit ihrer zahnärztlichen Behandlungstätigkeit begründet, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Diese Tätigkeit rechtfertige aber laut Corona-Impfverordnung keine vorrangige Behandlung, so das Gericht. Derzeit seien in Hamburg ausschließlich Personengruppen mit höchster Priorität zur Impfung aufgerufen.

Gericht: Priorisierung erforderlich

Die niedergelassene Zahnärztin gehöre nicht dazu, da sie weder in einer stationären Einrichtung zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer Menschen noch in einem Bereich medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sei.

Das Gericht stellte den Angaben zufolge auch fest, dass aufgrund der Knappheit der Impfstoffe eine Priorisierung der zu impfenden Personen erforderlich ist. Dies sei entsprechend der Beschlussempfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts erfolgt.

Gegen die Entscheidung kann die Zahnärztin Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen. (dpa/lno)

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