Kommentar zur Praxisnachfolge
Eine Ungewissheit mehr
Viele niedergelassene Ärzte haben sich an den Gedanken gewöhnt, dass angesichts des Nachwuchsmangels der Verkauf auch gut gehender Praxen kein Selbstläufer mehr ist.
Das Versorgungsstrukturgesetz sorgt dafür, dass die Situation in Bereichen mit Zulassungsbeschränkungen noch einmal schwieriger wird.
Seit 1. Januar entscheiden die Zulassungsausschüsse darüber, ob die KV den Vertragsarztsitz ausschreibt. Lehnen sie angesichts der Versorgungslage eine Ausschreibung ab, muss die KV dem Arzt oder seinen Erben eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts zahlen.
Es gehört wenig Fantasie zu der Prognose, dass die Entschädigung unter dem Preis bleiben wird, den ein Arzt mit einem Interessenten aushandeln könnte.
Es ist zwar nicht anzunehmen, dass die Zulassungsausschüsse sich jetzt in großem Umfang dafür entscheiden werden, Praxen vom Markt zu nehmen.
Dennoch sollten Ärzte diese Option bei ihren Planungen rechtzeitig berücksichtigen - etwa indem sie ihre Praxis in die Hände von Familienmitgliedern, Angestellten oder Partnern geben. Denn dann ist die Ausschreibung zwingend.
Ärzte, die noch nicht lange niedergelassen sind, können sich auf die neue Lage einstellen. Ärgerlich ist es für diejenigen, die unter anderen Voraussetzungen geplant haben.
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