Direkt zum Inhaltsbereich

Eingeschränkte Prüfung für Physiotherapeuten

Veröffentlicht:

LEIPZIG (mwo). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat Heilpraktikern die Spezialisierung erleichtert. Nach einem jetzt verkündeten Urteil kann ein Physiotherapeut eine auf seinen Bereich beschränkte Heilpraktikererlaubnis bekommen. Hierfür muss er sich dann auch nur einer eingeschränkten Kenntnisprüfung unterziehen.

Ein ausgebildeter Physiotherapeut aus Bayern wollte seinen Beruf ausüben, ohne die Kenntnisprüfung abzulegen. Die Behörden verweigerten dies: Eine Heilpraktikererlaubnis setze die Prüfung voraus, die auch nur einheitlich und uneingeschränkt abgelegt werden könne.

Das BVerwG vertrat nun eine Zwischenposition: Die nach dem Heilpraktikergesetz zum Schutz der Patienten vorgeschriebene Prüfung könne zwar nicht ganz entfallen. Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Berufsfreiheit könne dem Physiotherapeuten aber auch nicht eine umfassende Kenntnisüberprüfung abverlangt werden. Weil das Berufsbild des Physiotherapeuten auf die Krankenbehandlung nach ärztlicher Verordnung ausgerichtet sei, reichten Kenntnisse in seinem Fachbereich aus.

Az.: 3 C 19.08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Warnzeichen trockener Reizhusten

Wenn bei Rheuma die Lunge knistert

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Wie Teamgeist eine Mannschaft beflügelt

Lesetipps
Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht

Eine bleibende Diskussion: Betablocker nach Herzinfarkt.

© Jakub Krechowicz / Stock.adobe.com

Pro & Contra

Betablocker nach Herzinfarkt – Standard oder Einzelfallentscheidung?

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht