Direkt zum Inhaltsbereich

Gesundheitswesen in Spanien

EuGH rügt Dauervertretung im Gesundheitsdienst

Vertretungen und Anstellungen für eine Übergangszeit sind im spanischen Gesundheitswesen üblich. Laut Europäischem Gerichtshof unzulässig: Ein Urteil mit Signalwirkung?

Von Martin Wortmann Veröffentlicht:

Luxemburg. Eine befristete Vertretung, bis eine Stelle neu besetzt werden kann – das ist eigentlich nicht ungewöhnlich. Im spanischen Gesundheitswesen wurde dies allerdings zum System, Stellen werden über Jahre einfach nicht neu besetzt. Teils bekommen Ärzte immer neue Posten, die schlicht als „ordnungsgemäß“ definiert werden. Der Europäische Gerichtshof urteilte nun: Dies steht unzulässigen Kettenbefristungen gleich.

Konkret geht es um Beschäftigte des Gesundheitsdienstes der Provinz Madrid: Ein in der Verwaltung tätiger Informatiker war Ende 1999 als Interimskraft „für eine Übergangszeit befristet“ eingestellt worden, ohne dass seine Stelle neu ausgeschrieben wurde, mehrere Zahnärzte bekamen über zwölf bis 17 Jahre ab und an zwar neue, aber stets befristete „statutarische“ Verträge. Vor zwei Madrider Verwaltungsgerichten verlangten die Beschäftigten eine Festanstellung. Beide Gerichte fragten beim EuGH an, ob es sich um nach EU-Recht verbotene Kettenbefristungen handelt.

Zustimmung macht’s nicht besser

Dies hat der EuGH nun bejaht. Das Verbot mehrfach „aufeinanderfolgender“ Arbeitsverträge solle die Arbeitnehmer vor Missbrauch schützen. Dauervertretungen wie bei dem Informatiker liefen faktisch auf ständige Verlängerungen und damit auf eine Kette befristeter Arbeitsverträge hinaus. Würden solche Arbeitsverhältnisse ausgenommen, würde das Schutzziel des Ketten-Verbots „weitgehend ausgehöhlt“. Arbeitgeber könnten solche Dauervertretungen dann „in missbräuchlicher Weise zur Deckung eines ständigen und permanenten Arbeitskräftebedarfs nutzen“. Auch bei den Zahnärzten sei entscheidend, dass sie offenbar Daueraufgaben wahrnehmen. An der missbräuchlichen Kettenbefristung ändere weder die „freiwillige“ Zustimmung der Betroffenen etwas, noch dass die Arbeitsverträge nach spanischem Recht als „statutarisch“ gelten.

Hier hätten die vorlegenden Gerichte festgestellt, dass im öffentlichen Gesundheitswesen Spaniens „ein strukturelles Problem“ mit vielen Arbeitnehmern ohne Festanstellung besteht, obwohl diese staatlich Daueraufgaben wahrnehmen. Bei vergleichbaren Jobs wie dem des Informatikers seien in der Region Madrid 75 Prozent ohne Festanstellung, bei Zahnärzten und Kieferorthopäden 61 Prozent. Nationale Regelungen, die einen solchen Missbrauch ermöglichen, seien mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der EuGH.

Nationalen Spielraum ausloten

In den Streitfällen müssen die spanischen Gerichte nun versuchen, das nationale Recht nach den Maßgaben des EuGH auszulegen. , dass Arbeitnehmer sich unmittelbar darauf berufen können, räumten die Luxemburger Richter ein Wenn sie im nationalen Recht keinen entsprechenden Spielraum sehen, könnte der Weg durch die Instanzen lang werden, bis das spanische Gesundheitswesen sein System der Dauervertretungen tatsächlich ändert.

Europäischer Gerichtshof

Az.: C-103/18 und C-429/18

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Haustiere

Kasuistik: Was passieren kann, wenn der Hund die Wunde ableckt

Patienten häufig überwässert

Praxistipps zur Hyponatriämie: „Trinken nur bei Durst!“

Lesetipps
Nicht alles können Ärzte in der Rheumatologie delegieren – die strukturierte Vorbereitung einer Anamnese allerdings schon.

© auremar / stock.adobe.com

Aufgabenteilung

Wie Delegation in der Rheumatologie funktionieren kann

Dreidimensionale gerenderte Illustration von Darmkrebs.

© appledesign / stock.adobe.com

Ergebnisse einer Vergleichsstudie

CT-Kolonografie oder FIT: Welches Verfahren Darmkrebs früher aufspürt

Ins Fitnessstudie statt zum Geburtstag der Oma: Wer eine starke Verpflichtung spürt, Sport zu treiben, könnte eine Muskeldysmorphie haben.

© ME Image / Stock.adobe.com

Krafttraining bis zur Erschöpfung

„Adonis-Komplex“: Was Ärzte beim Verdacht auf Muskeldysmorphie tun können