Direkt zum Inhaltsbereich

Entwürdigende Bilder

Ex-Pfleger vor Gericht

Veröffentlicht:

AACHEN. Wegen entwürdigender Bilder von Patienten in der Notaufnahme des Aachener Klinikums stehen seit Dienstag fünf ehemalige Pflegekräfte vor Gericht.

Die vier Männer und eine Frau sollen nach Gerichtsangaben in wechselnder Beteiligung mit Handys Bilder und ein Video von neun bewusstlosen oder dementen Patienten gemacht haben, zum Teil mit entblößten Körperteilen.

Vor dem Amtsgericht Aachen sind sie wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen angeklagt. Zwei Bilder und das Video wurden über den Kurznachrichtendienst WhatsApp verbreitet.

Der Vorgang war durch einen anonymen Hinweis an die Klinikumsleitung herausgekommen. Den Angeklagten drohen nach Gerichtsangaben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil aufgehoben

Fünf Jahre nach Corona-Impfaktion droht Arzt nun Strafe

Das könnte Sie auch interessieren
Geldschein, teilweise bedeckt von Stethoskop

© photocrew / stock.adobe.com

Kostenstrukturanalyse

Privatanteil an den Einnahmen geht leicht zurück

An der Frankfurt School of Finance & Management im Norden der Mainmetropole wird auch in diesem Jahr der Tag der Privatmedizin 2026 ausgerichtet. Die Veranstaltung ist für den 21. November angesetzt. (Archivbild)

© Frankfurt School of Finance & Management

Update

Praxiswissen und Innovation

Privatmedizin: Anregungen für die Praxis in Frankfurt am 21. November

Logo Cardisio

© FOMF

Forum für medizinische Fortbildung

Eviplex: KI-gestützte Recherche speziell für den medizinischen Alltag

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stürze vermeiden!

Synkopen wegen Blutdruck-Schwankungen: Worauf es dann ankommt

Juristische Einordnung

Rassistische Diskriminierung im Praxisteam: So verhält man sich als Ärztin oder Arzt rechtskonform

Lesetipps
Ein Kind erhält eine Spritze und schaut ängstlich weg.

© yanadjan / stock.adobe.com

Vom Schmerzgel bis zum Wiegenlied

Zehn Strategien gegen Impfstress

Die Rückseite eines jungen Mannes mit großflächigen Tätowierungen.

© PeopleImages / Getty Images / iS

Kasuistik

Lebensgefahr! Tattoo mit schockierenden Folgen

Nahaufnahme des rechten Handegelenks eines Patienten das mit einer Handgelenksschiene ruhig gestellt ist.

© Ondrej Novotny / stock.adobe.com

Therapie der ersten Wahl

Was bringt eine Handgelenksschiene beim Karpaltunnelsyndrom?