E-Arztbrief

Experten sehen Defizite

Bedarf es der Nacharbeit am E-Health-Gesetz, um den elektronischen Arztbrief rechtssicher zu machen - und damit einem handsignierten Dokument gleichzustellen?

Veröffentlicht:

KÖLN. Elektronische Arztbriefe sind nur dann rechtssicher, wenn sie die elektronische Signatur des Arztes tragen. Darauf macht der "Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen" aufmerksam.

"Erst durch die Signatur sind die Empfänger elektronischer Arztbriefe den Empfängern handschriftlich unterschriebener Arztbriefe rechtlich gleichgestellt", heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums zum aktuellen Stand der E-Health-Gesetzgebung.

Die Vorsitzenden des Beirats Dr. Christiane Groß und Dr. Hans-Jürgen Bickmann bezeichnen die Signatur per Arztausweis als unverzichtbar.

Nur sie garantiere dem Empfänger, dass es sich bei dem Absender tatsächlich um einen Arzt handelt. Dem müsse das E-Health-Gesetz Rechnung tragen, fordern sie. Ansonsten seien elektronische Arztbriefe weniger vertrauenswürdig als handschriftlich unterschriebene Papierdokumente.

Grundsätzlich begrüßt der Beirat, dass der Gesetzgeber bei der Telematikinfrastruktur medizinische Anwendungen in den Vordergrund rücken und fördern will.

Die Förderung müsse allerdings voraussetzen, dass die beteiligten Heilberufler über die notwendigen Signaturanwendungskomponenten in ihren Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen verfügen. (iss)

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