Finanzrichter untermauern Gebot der Normenklarheit

Der Bundesfinanzhof stärkt Steuerzahler, indem er die Anwendbarkeit unklarer Steuervorschriften begrenzt.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Selbst wer will, kann in Steuersachen nicht immer alles richtig machen. Das liegt zum Teil an den offiziellen Dokumenten. Bei nahezu unverständlichen Steuervorschriften sollen die Bürger aber nicht das Nachsehen haben. Das meint offenbar der Bundesfinanzhof (BFH) in München, wie aus zwei Urteilen hervorgeht.

Damit grenzten die obersten Finanzrichter die Anwendbarkeit einer Regelung des Steuerentlastungsgesetzes 1999 weitgehend ein. Die 2003 ersatzlos wieder gestrichene Vorschrift sollte Steuervorteile durch die Verteilung von Verlusten auf mehrere Jahre begrenzen.

Nach Überzeugung des BFH war diese Regelung zur Mindestbesteuerung allerdings "nahezu unverständlich" und verstieß daher "gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit". Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wurde von diesem aber im Oktober 2010 als unzulässig verworfen. Das rief den BFH auf den Plan.

Nach beiden Urteilen gehen die gesetzlichen Unklarheiten zulasten des Staates: Im ersten Fall wollte ein Ehepaar 1999 erzielte Verluste auch für das Vorjahr 1998 angerechnet wissen. Dass dies unzulässig sein sollte, lasse sich den unklaren gesetzlichen Vorgaben "nicht entnehmen", heißt es lapidar in der Begründung.

Nach einem weiteren Urteil sind die unverständlichen Vorschriften auf "echte" Verluste nicht anzuwenden, sondern nur auf sogenannte unechte Verluste. Das sind Verluste, die wirtschaftlich nicht dem betreffenden Jahr zuzurechnen sind, aber steuerlich, etwa durch Sonderabschreibungen, dennoch geltend gemacht werden.

Az.: IX R 72/04 und IX R 56/05

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Investments in KI überzeugen

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Welchen Spielraum es gibt

Patienten rechtssicher ablehnen: So geht’s

Geriatrische Syndrome

COPD bei älteren Patienten – darauf sollten Sie achten

Kasuistik

Die stille Last der Acne inversa

Lesetipps
Im Krankenhaus wird der Patient unter Aufsicht eines Radiologen einer CT-Untersuchung unterzogen.

© Valerii Apetroaiei / stock.adobe.com

Vereinfachter Diagnose-Algorithmus

Lungenembolie mit weniger Bildgebung sicher ausschließen