Von Oktober bis Ende 2025

Förderung für Hausärzte in Sachsen wird geändert

Entbudgetierung und trotzdem Honorarverlust: Für Praxen mit überdurchschnittlichen Fallzahlen in schlecht versorgten Gebieten von Sachsen wird die bisherige Förderung angepasst.

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Dresden. Die Förderung von Hausärzten in ländlichen Regionen in Sachsen wird von Oktober an bis zum Jahresende geändert. Darauf weist die KV hin.

Grund sei die ab dem kommenden Monat in Kraft tretende Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung. Auf die Neuregelung habe sich die KV mit den Krankenkassen verständigt.

Mit der Neuregelung der Förderung soll nach Angaben der KV ein Honorarverlust gegenüber dem Status quo vermieden werden, der nicht durch die Entbudgetierung kompensiert wird. Es gebe Praxen, die ab Oktober weniger Geld zur Verfügung hätten, wenn die bisherige Förderung für sie aufgrund der Entbudgetierung entfalle.

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Das bedeute aber auch: Falle der Honorarzugewinn durch die Endbutgetierung so hoch aus, dass er mindestens der bisherigen Förderung entspricht, bestehe von Oktober an kein Anspruch mehr auf eine Förderung.

Für 2026 wird noch verhandelt

Mit der Neuregelung zielt die KV vor allem auf Praxen mit deutlich überdurchschnittlichen Fallzahlen. Die Fördermittel würden nun zielgerichtet dorthin gesteuert.

Weiterhin förderberechtigt sind Hausärzte in Regionen mit drohender Unterversorgung nur dann, wenn ihre Fallzahl mindestens 50 Prozent über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe liege. Hausärzte in unterversorgten Regionen oder in Regionen mit lokalem Versorgungsbedarf sind förderberechtigt, wenn ihre Fallzahl mindestens 15 Prozent über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe liegt.

Für Fachärzte ändert sich bei der Förderung nichts. Ob die Förderung auch 2026 fortgeführt werde, werde bei den Honorarverhandlungen entschieden, so die KV. (sve)

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