Direkt zum Inhaltsbereich

Korruption

Für Kliniken nur ein Vorwand?

Niedergelassene, die als Kooperationsärzte in Kliniken arbeiten, berichten von 20 Prozent Honorareinbußen, die sie infolge des Anti-Korruptionsgesetzes zu verkraften haben.

Veröffentlicht:

BERLIN. Etliche Kooperationsverträge zwischen Kliniken und Niedergelassenen sind anlässlich des Mitte 2016 in Kraft getretenen Korruptionsstrafrechts für Heilberufler angepasst worden. Für Praxisinhaber, die auch honorarärztlich in Kliniken tätig sind, bedeutet das meist spürbare Honorareinbußen. Das meldet der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC). Der Verband stützt seine Angaben auf eine Mitgliederbefragung, an der im November vorigen Jahres 400 Mitglieder teilgenommen hatten.

Weitere 300 Ärzte hätten sich an einer ergänzenden Befragung des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) beteiligt. Rund die Hälfte der Befragten habe bestätigt, dass Kooperationsverträge mit Kliniken aufgrund des neuen Rechts, wonach die Zuweisung gegen Entgelt als Korruption strafrechtlich verfolgt wird, geprüft worden seien. "Von denjenigen, deren Verträge mittlerweile angepasst wurden, ergänzten rund 90 Prozent, ihr Honorar sei gesenkt worden – im Schnitt um 20 Prozent", schreibt der BDC.

Viele Kollegen hätten allerdings auch den Eindruck, heißt es weiter, dass das Antikorruptionsgesetz den Krankenhäusern oft nur als Vorwand diene, um geringere Honorare durchzusetzen.

Beide Verbände fordern sowohl klare Regeln für rechtssichere Kooperationen zwischen Kliniken und Niedergelassenen als auch attraktive finanzielle Bedingungen. So stehe bereits seit längerem der Vorschlag im Raum, Niedergelassenen Honorarzuschläge zu gewähren, etwa für unternehmerisches Risiko, für laufende Betriebskosten oder auch für Versicherungen und soziale Vorsorge. Auch besondere ärztliche Qualifikationen sollten mit Zuschlägen honoriert werden dürfen.

Weitere Details der BDC-Umfrage:

» 44 Prozent der Ärzte hatten zum Erhebungs-Zeitpunkt ihre Kooperationsverträge mit Kliniken juristisch prüfen lassen. Den übrigen "wird dringend geraten, dies nachzuholen", so der BDC.

» Die Honorarbandbreite für Kooperationsärzte reicht von sechs Prozent bis 75 Prozent der DRG, durchschnittlich sind es 16 Prozent.

» 63 Prozent gaben an, einen fixen DRG-Anteil ausgehandelt zu haben, bei 37 Prozent ist er variabel.

» Für rund die Hälfte der Kooperationsärzte zahlt die Klinik die Haftpflichtprämien.

» Privatpatienten werden von rund der Hälfte der Kooperationsärzte selbst abgerechnet. Erfolgt die Abrechnung über die Klinik, erhält der Kooperationsarzt im Schnitt 54 Prozent des Rechnungsbetrages.

» Von der DRG der Privatfälle erhalten Kooperationsärzte im Schnitt 17 Prozent. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Nachwuchs für die Landpraxis gewinnen: Auf das Gesamtpaket kommt es an!

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Lesetipps
Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose