GBA

Für Praxen und Kliniken gilt eine neue QM-Richtlinie

Veröffentlicht:

BERLIN. Lange mussten Praxen und Kliniken auf die Endfassung der sektorübergeifenden QM-Richtlinie warten. Denn dem Bundesgesundheitsministerium gefiel nicht, dass sich die Einrichtungen nach dem Richtlinientext des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) um Risiko- und Fehlermanagement hätten drücken können.

Der GBA hat nachgebessert, damit konnte die Richtlinie zum 16. November in Kraft treten. Die Nachbesserungen betreffen Paragraf 4, dort wird nun klargestellt, welche QM-Maßnahmen von Praxen und Kliniken ausnahmslos anzuwenden sind.

Ein Muss für Ärzte sind demnach die Instrumente Risiko- und Fehlermanagement sowie der Einsatz von Fehlermeldesystemen. (reh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik zu Autoimmunerkrankung

Wüssten Sie, was hinter diesen Symptomen steckt?

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Morbus Crohn: In nur fünf Tagen per Diät zur Remission?

Wenig bekannte Insulinkomplikation

Vorsicht bei Insulininjektionen: Nicht immer dieselbe Stelle nehmen

Lesetipps