Geldbuße für heimliche Vaterschaftstests

NEU-ISENBURG (reh). Heimliche Vaterschaftstests gelten ab Februar als Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet. Denn dann tritt das Gen-Diagnostik-Gesetz in Kraft.

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Ein heimlicher Vaterschaftstest wird ab Februar mit bis zu 5000 Euro Bußgeld bestraft. © Franz Pfluegl/fotolia.com

Ein heimlicher Vaterschaftstest wird ab Februar mit bis zu 5000 Euro Bußgeld bestraft. © Franz Pfluegl/fotolia.com

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Betroffen von der Geldbuße sind aber nicht nur Kinder, Väter oder Mütter, die ohne Einwilligung der übrigen Beteiligten einen Vaterschaftstest beauftragen. Für "unbeteiligte Dritte" wie Großeltern oder Labore könnten die finanziellen Sanktionen sogar noch höher ausfallen, sagt Dr. Frank Pfannenschmid, Vorsitzender der Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland (VALID). Pfannenschmid: "Künftig ist es notwendig, dass alle Beteiligten beziehungsweise Sorgeberechtigten schriftlich ihr Einverständnis zu dem Vaterschaftstest geben." Zudem sehe das Gesetz eine Beratungspflicht vor. Genauer heißt das, die Sachverständigen müssen Kunden auch darüber aufklären, was ein Abstammungsgutachten ist und wie das Ergebnis zu deuten ist.

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