Gericht: Internetfähige PC bleiben gebührenfrei

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GIESSEN (reh). Neues in Sachen GEZ-Gebühr für internetfähige PC: Das Verwaltungsgericht Gießen hat in zwei Fällen Rundfunkgebührbescheide des Hessischen Rundfunks aufgehoben. Geklagt hatten ein Optikunternehmen und ein Sportverband. Die Richter urteilten: Anders als bei Fernsehern oder Radios sei nicht alleine durch den Besitz davon auszugehen, dass die Geräte für den Rundfunkempfang genutzt werden (Az.: 9 K 305/09.GI; 9 K 3977/09.GI). Die Beiteiligten können allerdings Berufung beim Hessischen Verwaltungsgericht einräumen. Und solange es noch kein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt, bleibt die Rechtslage weiterhin unklar. Wie die Beispiele zeigen, kann sich aber auch für betroffene Arztpraxen der Weg vors Verwaltungsgericht lohnen.

Lesen Sie dazu auch: Praxis-PC meist von zusätzlicher GEZ-Gebühr verschont

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