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Geschenkte Rentenpolice bleibt für Ärzte steuerfrei

NEUSTADT/WEINSTRAßE (ava). Eine geschenkte Rente führt beim Beschenkten nicht schon allein deswegen zu Betriebseinnahmen, weil der Beschenkte behandelnder Arzt des Schenkers ist. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland Pfalz vor Kurzem beschlossen.

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Auf das Urteil des FG hat der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. in Kiel, hingewiesen.

Im konkreten Fall hatte ein Freund und Patient eines Arztes diesem 1999 eine Leibrentenversicherung im Nennwert von 200.000 DM geschenkt. Der Fiskus war der Ansicht, dass es sich um eine betriebliche Einnahme handelt und zu versteuern sei.

Als Begründung gab das Finanzamt an, ohne die Arzt-Patienten-Beziehung sei es zu der Zuwendung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht erst nicht gekommen und erließ einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid.

Das nächstinstanzliche Gericht, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, folgte aber der Klage des Arztes, in der er vorgetragen hatte, zum Schenker habe eine lange freundschaftliche Beziehung bestanden, die losgelöst von einem Arzt-Patienten-Verhältnis zu sehen sei. Darauf deute auch hin, dass für das Ableben des Arztes dessen Ehefrau bezugsberechtigt sei.

Az.: 6 K2713/07

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