Gesundheitsgefahr? Mieter bei Schimmel in Nachweispflicht

BERLIN (maw). Mieter, die aufgrund eines Schimmelbefalls der Mieträume die Miete kürzen, müssen auch nachweisen können, dass der Schimmel tatsächlich die Gesundheit der Mieter und damit die Gebrauchsfähigkeit der Räume herabsetzt.

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Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Blick auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin hin.

Laut DAV müsse der Mietkürzer Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen sowie ärztliche Atteste vorlegen, um seinen Anspruch zu dokumentieren.

Az.: 12 U 164/09

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