Europäische Rechtsprechung
Grenzüberschreitendes Telemed-Team: Nur für eigene Leistung gilt Herkunftsrecht
Eine österreichische Zahnärztin durfte Dienstleistungen für eine deutsche Dentalkette erbringen. Dass deren Eigentümerstruktur gegen österreichisches Recht verstoßen würde, musste sie nicht kümmern.