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Ärztliche Vergütung

Holetschek: Versorgung genitalverstümmelter Frauen muss besser im EBM abgebildet werden

Bei der Versorgung genitalverstümmelter Frauen und Mädchen braucht es vor allem eines: Zeit. Genau diese werde den Ärztinnen und Ärzten aber aktuell nicht angemessen vergütet, so Holetschek

Veröffentlicht:

München. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert eine bessere Vergütung ärztlicher Leistungen bei der Behandlung genitalverstümmelter Frauen und Mädchen. Die gynäkologische Grundpauschale decke den Aufwand für die Behandlung „bei weitem nicht ab“, ließ er in einer Mitteilung vom Samstag verlauten. Auch die aktuell zusätzlich ansetzbaren Gebührenordnungspositionen könnten in diesen Fällen keine oder nur teilweise Abhilfe schaffen.

Er habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach daher in einem Schreiben gebeten, auf die Selbstverwaltung auf Bundesebene einzuwirken, „um endlich eine auskömmliche Vergütung für die Ärztinnen und Ärzte zu schaffen“.

In Deutschland lebten immer mehr Frauen und Mädchen, die von einer Genitalverstümmelung betroffen seien, so Holetschek. Um die Betroffenen bestmöglich medizinisch zu versorgen, sei eine zeitintensive ärztliche Betreuung notwendig. „Es braucht im Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Gebührenordnungspositionen, damit sich die Ärztinnen und Ärzte so viel Zeit für die betroffenen Frauen und Mädchen nehmen können, wie es erforderlich ist - und entsprechend dafür entlohnt werden.“ (eb)

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