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Niedersachsen

Hygiene-Check deckt Mängel in Praxen auf

Ohne Mängel blieb keine einzige Praxis bei der Überprüfung der Hygiene in niedersächsischen Praxen, in denen ambulant operiert wird.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Bei einer Überprüfung der Hygiene in Praxen in Niedersachsen, in denen ambulant operiert wird, entsprach keine der Einrichtungen zu 100 Prozent den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts.

Chirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen und Geburtshelfer, Urologen und Orthopäden - insgesamt besitzen 444 Ärzte in Niedersachsen in 59 Einrichtungen eine Zulassung für das ambulante Operieren. Weitere 20 Praxen sollen bis Ende des Jahres dazu kommen, sagte Nils Meyer, Sprecher der Region Hannover.

Seit rund eineinhalb Jahren gilt in Niedersachsen auch für die ambulanten Op eine neue Hygieneverordnung. Offenbar haben die betroffenen Praxen ihre Hausaufgaben noch nicht alle gemacht. Die Prüfer sprachen von erheblichen Defiziten.

"Es gab bei jeder Einrichtung etwas zu bemängeln", sagte Nils Meyer, Sprecher der Region Hannover der "Ärzte Zeitung".

Zwar sei Hygiene in den Praxen "als wichtiges Thema wahrgenommen" worden, heißt es in einem Bericht des "Niedersächsischen Ärzteblattes", aber vielfach hätten konkrete, einrichtungsspezifische Konzepte gefehlt, wie die Hygienebestimmungen in der Praxis umgesetzt werden sollten.

Datensammlung, aber keine Auswertung

Zudem fehlten in den Praxen Fachleute, die als Krankenhaushygieniker ausgebildet wurden. So fehlte häufig das Know-how für die Vermeidung von Infektionen, über Multiresistenzen und Antibiotika-Verbrauch. Zwar würden Daten gesammelt, aber oft nicht ausgewertet.

Dazu kamen unzureichende Personalhygiene, schlecht ausgestattete Handwaschplätze, fehlende Desinfektionsmittel-Spender oder Putzmittelräume und mangelhafte Flächendesinfektion. Allerdings war es zum Teil gar nicht möglich, die Vorschriften zu erfüllen, sagt Meyer.

"Viele der geforderten Fortbildungen wurden, seit es die neue Hygieneverordnung gibt, gar nicht angeboten", so Meyer. Zudem gebe es bei den Fortbildungen eine Übergangsfrist bis 2016.

Erstaunlich: Die Mängel wurden bei den angekündigten Praxisbesuchen nicht statistisch erfasst. Aber: "Überall dort, wo mehrere Nachbesserungen nötig waren, hat das Gesundheitsamt eine Nachbegehung gemacht", erklärt Meyer.

Das war in 15 Fällen nötig. "Aber in keiner Praxis waren die Missstände so gravierend, dass eine Straftat vorgelegen hätte."

Die härteste mögliche Sanktion, die seitens des Gesundheitsamtes hätte vorgenommen werden können, ist die Schließung der Einrichtung. Sie kann sofort oder bei wiederholten Mängeln ausgesprochen werden. Aber diese Schritte waren in Niedersachsen nicht nötig.

Die Mängel, die keine erneute Begehung nötig machten, gelten als beseitigt, "sobald die Praxis eine Vollzugmeldung gibt", sagte Meyer. (cben)

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