Digital Health

IT-Branche will Normen im Gesetz

Die Health-IT-Branche schreibt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Aufgaben ins Lastenheft, damit sein angekündigtes Digitalisierungsgesetz Hand und Fuß bekommt.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Die zukunftsträchtige Digitalisierung des Gesundheitswesens ist für die IT-Branche auch eine Frage internationaler Standards.

Die zukunftsträchtige Digitalisierung des Gesundheitswesens ist für die IT-Branche auch eine Frage internationaler Standards.

© NicoElNino / Getty Images / i

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt im Gesundheitswesen auf die Digitalisierungskarte. Und in der Tat: Der Einsatz von Big-Data-Analysen und Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) verspricht ein hohes Potenzial, Diagnostik und Therapie zu verbessern. So bieten entsprechende Anwendungen bei der Bekämpfung von Krankheiten wie Demenz, Herzinsuffizienz oder Krebs die Möglichkeit, Behandlungen schneller zu gestalten und individuell auf den Patienten auszurichten.

Insbesondere die KI scheint Möglichkeiten zu eröffnen, den Patientenalltag zu verbessern – wie durch den Einsatz intelligenter Roboter, die demenzkranke Patienten bei der Verrichtung täglicher Aufgaben unterstützen. Eine digitalisierte, datenbasierte Gesundheitsversorgung, die das schnelle Zusammenführen und Auswerten von Gesundheitsdaten ermöglicht, steigert die Lebensqualität und verbessert die Versorgung dauerhaft, konzediert auch der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg).

Einheitliche Regelungen fehlen

Derzeit seien jedoch nur vereinzelt digitale, datenbasierte Anwendungen in der Gesundheitsversorgung im Einsatz. Dies liege vor allem daran, dass notwendige Grundlagen für eine derartige Datenverwendung nicht gegeben seien, moniert der bvitg in einem aktuellen Positionspapier.

Viele Prozesse seien noch papiergebunden. Fehlende verbindliche, einheitliche syntaktische und semantische Standards, eine heterogene Datenschutzregulierung auf Bundes- und Landesebene sowie fehlende Leitplanken zur Anonymisierung und Pseudonymisierung stünden einer innovativen Datennutzung entgegen.

„Eine vernetzte, individualisierte Patientenversorgung durch entsprechende Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Gesundheitsdaten ist in Deutschland derzeit nur eingeschränkt realisierbar“, sagt bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Im ersten Schritt gelte es, durch die Digitalisierung der Versorgung sowie der Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage die Daten im Gesundheitssystem erfassbar zu machen.

Des Weiteren seien für eine „gesellschaftlich erwünschte“ Nutzung der Daten ein einheitlicher rechtlicher Rahmen unerlässlich, insbesondere im Hinblick auf die Pseudonymisierung von Daten für forschungsrelevante Inhalte.

Anerkannte Standards gefordert

Damit auch ein sektor- und länderübergreifender Datenaustausch im nationalen und europäischen Kontext möglich wird, bedürfe es syntaktischer und semantischer Interoperabilität. „Ohne eine verbindliche Festlegung und Formulierung von Datenstrukturen auf international anerkannte Standards (HL7, DICOM et al.) und ein einheitliches Verständnis der semantischen Interoperabilität, gefördert durch die Nutzung von international eingesetzten Katalogen und Ontologien, wie beispielsweise LOINC, ICD-10/O, SNOMED CT ist ein system- und sektorübergreifender Datenaustausch nicht möglich“, heißt es dazu im Positionspapier.

Es gelte, verfügbare, etablierte und im internationalen Einsatz bewährte Lösungen wie HL7 zu nutzen und auf den nationalstaatlichen Kontext anzupassen, fordern die IT-Experten.

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