Corona-Prävention
Informationsbroschüre für Hausärzte zur Impflicht im Gesundheitswesen
Der Deutsche Hausärzteverband hat ein Infoblatt veröffentlicht, das Arbeitgebern beim Umgang mit ungeimpftem Personal helfen soll. Erläutert werden die rechtlichen Konsequenzen für Praxisinhaber und Beschäftigte.
Veröffentlicht:Berlin. Der Deutsche Hausärzteverband hat ein Papier verfasst, wie Arbeitgeber in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen künftig mit ungeimpften Mitarbeitern umgehen können. Denn ab 15. März greift die Corona-Impfpflicht für das Gesundheitswesen. Die Beschäftigten müssen dann nachweisen, dass sie entweder geimpft oder vom SARS-CoV-2-Virus genesen sind. Der Arbeitsrechtler Uwe P. Schlegel hatte bereits in der vergangenen Woche erläutert, was die neue Regelung für Hausärzte bedeutet.
Rechtliche Einschätzung
Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen: Das kommt auf die Arbeitgeber zu
In der Broschüre wird detailliert erläutert, welche rechtlichen Konsequenzen auf Mitarbeiter zukommen, die keinen gültigen Nachweis vorlegen können. Ihnen droht ein Beschäftigungsverbot oder sogar die Kündigung. Auch die Rechtsfolgen für Arbeitgeber, die ihrer Kontroll- und Meldepflicht nicht nachkommen, sind ausführlich dargestellt.
Das Papier steht auf der Website des Hausärzteverband zum Download bereit.