Inspektionsverweis bei Garantie teils ungültig

Autoreparatur auf Garantie nur nach vorheriger Inspektion, dieser Grundsatz ist nicht mehr in Stein gemeißelt. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Check-up fürs Auto: In immer mehr Schadensfällen ist es egal, ob er wahrgenommen wurde. Das hängt vom Vertragstyp ab.

Check-up fürs Auto: In immer mehr Schadensfällen ist es egal, ob er wahrgenommen wurde. Das hängt vom Vertragstyp ab.

© runzelkorn / fotolia.com

KARLSRUHE. Autobesitzer, die Leistungen aus einer bezahlten Autogarantie geltend machen, haben künftig deutlich mehr Rechte als bislang. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jüngst entschieden hat, dürfen Werkstätten eine solche Garantie-Reparatur nur dann von regelmäßigen Inspektionen abhängig machen, wenn der Schaden dank einer Wartung nicht aufgetreten wäre.

Autohalter mit Altverträgen müssen sich in vielen Fällen nun gar nicht mehr an die Inspektionsintervalle halten.

Autohersteller und ihre Werkstätten machen Garantieleistungen in aller Regel davon abhängig, dass der Kunde sein Fahrzeug regelmäßig zur Inspektion bringt. Häufig wird gegen Entgelt eine Erweiterung oder Verlängerung der gesetzlichen Garantien angeboten.

Im Streitfall hatte der Kunde 2005 einen Saab-Vorführwagen gekauft. Nach den Garantiebedingungen sollte er das Auto jährlich oder alle 20.000 Kilometer zur Inspektion bringen. Der Autofahrer versäumte jedoch die 60.000-Kilometer-Inspektion.

Bei einem Kilometerstand von 69.580 trat ein Defekt an der Dieseleinspritzpumpe auf. Wegen der unterbliebenen Inspektion stellte die Werkstatt für die Reparatur 3138 Euro in Rechnung.

Sofern er die Garantie gesondert bezahlt hat, muss der Autofahrer die Rechnung nicht begleichen, urteilte der BGH. Bei solchen Garantien gegen Entgelt dürften Hersteller und Werkstätten die Leistungen nicht immer von der Einhaltung der Inspektionsintervalle abhängig machen, sondern nur, wenn der Schaden mit pünktlicher Wartung nicht aufgetreten wäre.

Eine darüber hinausgehende Intervall-Klausel bedeute eine "unangemessene Benachteiligung des Kunden" und sei daher insgesamt unwirksam.

Als Konsequenz des Karlsruher Grundsatzurteils müssen sich Autobesitzer bei solchen bezahlten Garantien gar nicht mehr an die vorgeschriebenen Inspektionen halten, wenn ein bereits bestehender Vertrag die Wartungen zur generellen Voraussetzung für die Garantieleistungen macht.

Denn nach den Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt eine als unwirksam verworfene Klausel als insgesamt nicht geschrieben.

Wie bei anderen Alt-Garantien kommt es daher auch im konkreten Fall nicht darauf an, ob der Schaden auch mit der versäumten Inspektion aufgetreten wäre. Das Landgericht Darmstadt soll aber noch überprüfen, ob der Kläger seine Garantie gesondert bezahlt hat.

Dies hatte er behauptet. Im Oktober 2007 hatte der BGH eine entsprechende Regelung auch für Gebrauchtwagen entschieden. Bei üblichen Neuwagen-Garantien hatte der BGH dagegen schon früher die Bindung an Inspektionsintervalle akzeptiert.

Az.: VIII ZR 293/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!